Anl. 1 BKommGebV Tarif

BKommGebV - Bundes-Kommissionsgebührenverordnung 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Behörde

Pauschalbetrag für jede angefangene halbe Stunde und für jedes teilnehmende Amtsorgan in Euro

Bundesministerium

13,80

Bildungsdirektion

9,40

Militärkommando

9,40

Fernmeldebüro

9,40

Landespolizeidirektion

 

 

soweit diese im Gebiet einer Gemeinde, für das sie zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, in erster Instanz sachlich zuständig ist

8,70

 

im Übrigen

10,90

In Kraft seit 21.04.2022 bis 31.12.9999
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§ 6 BKommGebV
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