§ 6 BKommGebV Inkrafttreten

BKommGebV - Bundes-Kommissionsgebührenverordnung 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Monats ihrer Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,In der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 403/2013 treten in bzw. außer Kraft:In der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2013, treten in bzw. außer Kraft:
    1. 1.Ziffer einsdie Promulgationsklausel, § 1, § 4 Abs. 2 letzter Satz und Abs. 3, die Überschrift zu § 6 und die Anlage in der Fassung der Z 7 mit 1. Jänner 2014;die Promulgationsklausel, Paragraph eins,, Paragraph 4, Absatz 2, letzter Satz und Absatz 3,, die Überschrift zu Paragraph 6 und die Anlage in der Fassung der Ziffer 7, mit 1. Jänner 2014;
    2. 2.Ziffer 2die Anlage in der Fassung der Z 8 mit Ablauf des 31. Juli 2014.die Anlage in der Fassung der Ziffer 8, mit Ablauf des 31. Juli 2014.
  3. (3)Absatz 3,Die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 162/2022 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung BGBl. II Nr. 162/2022 in Kraft.Die Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 162 aus 2022, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 162 aus 2022, in Kraft.
In Kraft seit 21.04.2022 bis 31.12.9999
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