Anl. 1 BKommGebV Tarif

Bundes-Kommissionsgebührenverordnung 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2022 bis 31.12.9999

Behörde

Pauschalbetrag für jede angefangene halbe Stunde und für jedes teilnehmende Amtsorgan in Euro

Bundesministerium

13,80

LandesschulratBildungsdirektion

9,40

Militärkommando

9,40

Postbüro 9,40

Fernmeldebüro

9,40

Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen 9,40

Landespolizeidirektion

soweit diese im Gebiet einer Gemeinde, für das sie zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, in erster Instanz sachlich zuständig ist

8,70

im Übrigen

10,90

Stand vor dem 20.04.2022

In Kraft vom 01.08.2014 bis 20.04.2022

Behörde

Pauschalbetrag für jede angefangene halbe Stunde und für jedes teilnehmende Amtsorgan in Euro

Bundesministerium

13,80

LandesschulratBildungsdirektion

9,40

Militärkommando

9,40

Postbüro 9,40

Fernmeldebüro

9,40

Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen 9,40

Landespolizeidirektion

soweit diese im Gebiet einer Gemeinde, für das sie zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, in erster Instanz sachlich zuständig ist

8,70

im Übrigen

10,90

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