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Legende:
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Behörde | Pauschalbetrag für jede angefangene halbe Stunde und für jedes teilnehmende Amtsorgan in Euro | |
Bundesministerium | 13,80 | |
| 9,40 | |
Militärkommando | 9,40 | |
Fernmeldebüro | 9,40 | |
Landespolizeidirektion |
| |
| soweit diese im Gebiet einer Gemeinde, für das sie zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, in erster Instanz sachlich zuständig ist | 8,70 |
| im Übrigen | 10,90 |
Behörde | Pauschalbetrag für jede angefangene halbe Stunde und für jedes teilnehmende Amtsorgan in Euro | |
Bundesministerium | 13,80 | |
| 9,40 | |
Militärkommando | 9,40 | |
Fernmeldebüro | 9,40 | |
Landespolizeidirektion |
| |
| soweit diese im Gebiet einer Gemeinde, für das sie zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, in erster Instanz sachlich zuständig ist | 8,70 |
| im Übrigen | 10,90 |