Burgenländisches Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz (Bgld. PBÜ-G) Fundstelle

Bgld. PBÜ-G - Burgenländisches Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.06.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 24.05.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 35/2025
  3. § 0 gültig von 01.03.2004 bis 23.05.2025
  4. § 0 gültig von 01.03.2004 bis 30.09.2005

1. Abschnitt
Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen

§ 1

Regelungsgegenstand

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Zuweisung von Landesbediensteten und Betriebsübergang

§ 3

Voraussetzungen der Zuweisung, Vorgangsweise

§ 4

Voraussetzungen für einen Widerruf der Zuweisung

§ 5

Ansprüche der zugewiesenen Landesbediensteten

§ 6

Diensthoheit und Dienstaufsicht

§ 6a

Vertretung des Dienstgebers

§ 7

Rechtsbeziehungen zwischen dem Land und dem Rechtsträger

§ 8

Optionsrecht

§ 9

Betriebsübergang auf das Land, eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband

3. Abschnitt
Sonstige Bestimmungen

§ 10

Datenübermittlung

§ 11

Rechtsnachfolge

§ 12

Verweise und Umsetzungshinweis

§ 13

In-Kraft-Treten

In Kraft seit 24.05.2025 bis 31.12.9999
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