Burgenländisches Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz (Bgld. PBÜ-G) Fundstelle

Bgld. PBÜ-G - Burgenländisches Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Gesetz vom 11. Dezember 2003 über die Zuweisung von Landesbediensteten an Dritte und den Betriebsübergang auf das Land, eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband (Burgenländisches Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz - Bgld. PBÜ-G)

StF: LGBl. Nr. 27/2004 (XVIII. Gp. RV 647 AB 655)

Änderung

LGBl. Nr. 75/2005 (XVIII. Gp. RV 1109 AB 1119)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.03.2004 bis 31.12.9999
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§ 11 Bgld. PBÜ-G