§ 1 Bgld. PBÜ-G Regelungsgegenstand

Bgld. PBÜ-G - Burgenländisches Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Dieses Gesetz regelt

1.

die Voraussetzungen, unter denen Landesbedienstete einem vom Land verschiedenen Rechtsträger zugewiesen werden können (§ 3),

2.

die Voraussetzungen für einen Widerruf der Zuweisung (§ 4),

3.

die Ansprüche der zugewiesenen Landesbediensteten (§ 5),

4.

Diensthoheit und Dienstaufsicht (§ 6),

5.

die Rechtsbeziehungen zwischen dem Land und dem Rechtsträger (§ 7),

6.

das Optionsrecht (§ 8),

7.

den Betriebsübergang auf das Land, eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband (§ 9).

In Kraft seit 01.03.2004 bis 31.12.9999
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