Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.06.2025
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem der Verlautbarung im Landesgesetzblatt für das Burgenland nachfolgenden Monatsersten in Kraft.
(2)Absatz 2Dieses Gesetz ist auf Landesbedienstete, die vor dem im Abs. 1 genannten Wirksamkeitsbeginn einem vom Land verschiedenen Rechtsträger nach dienstrechtlichen Bestimmungen zur Dienstleistung zugewiesen wurden, nicht anzuwenden.Dieses Gesetz ist auf Landesbedienstete, die vor dem im Absatz eins, genannten Wirksamkeitsbeginn einem vom Land verschiedenen Rechtsträger nach dienstrechtlichen Bestimmungen zur Dienstleistung zugewiesen wurden, nicht anzuwenden.
(3)Absatz 3Durch dieses Gesetz werden das Gesetz über die Zuweisung von Landesbediensteten und die Übertragung von Aufgaben an die Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. Burgenland, LGBl. Nr. 1/1993, sowie § 41 LBDG 1997 nicht berührt.Durch dieses Gesetz werden das Gesetz über die Zuweisung von Landesbediensteten und die Übertragung von Aufgaben an die Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. Burgenland, Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 1993,, sowie Paragraph 41, LBDG 1997 nicht berührt.
(4)Absatz 4§ 9 Abs. 1, 4 und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 88/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 9, Absatz eins,, 4 und 5 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 88 aus 2020, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(5)Absatz 5Das Inhaltsverzeichnis, die Abschnittsbezeichnungen samt Überschriften, § 1 Z 5a, 8 und 9, § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 3, § 6a, § 7 Z 4 und 5 sowie die §§ 10 bis 13 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 35/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfällt § 4 Abs. 1 Z 1.Das Inhaltsverzeichnis, die Abschnittsbezeichnungen samt Überschriften, Paragraph eins, Ziffer 5 a,, 8 und 9, Paragraph 4, Absatz 3,, Paragraph 6, Absatz 3,, Paragraph 6 a,, Paragraph 7, Ziffer 4 und 5 sowie die Paragraphen 10 bis 13 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 35 aus 2025, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfällt Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins,
In Kraft seit 24.05.2025 bis 31.12.9999
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