Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024
Für Sponsoring und Inserate gelten die Bestimmungen des § 7 des Bundesgesetzes über die Finanzierung politischer Parteien, BGBl. I Nr. 56/2012.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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