§ 13 Bgld. LBetreuG Inkrafttreten

Bgld. LBetreuG - Burgenländisches Landesbetreuungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten in Kraft:

1.

§ 5 Abs. 1 mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag;

2.

§ 5 Abs. 3, § 10 Abs. 4 und § 11 Abs. 1 mit 1. Jänner 2014; gleichzeitig entfällt § 11 Abs. 5.

(3) § 2 Abs. 1 und 5, § 4 Abs. 1, § 7 Abs. 2 und 4, § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 4, §§ 11a und 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 56/2015 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Die Überschrift des § 10 und § 10 Abs. 1 bis 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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