§ 10 Bgld. GP Inkrafttreten

Bgld. GP - Burgenländische Gesundheits- und Patientenanwaltschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Die Abschnittsbezeichnungen und § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 2a sowie §§ 6, 6a bis 6f und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 39/2014 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) (Verfassungsbestimmung) § 5 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 39/2014 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 04.10.2014 bis 31.12.9999
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