Burgenländisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2016 (Bgld. BPMG 2016) Fundstelle

Bgld. BPMG 2016 - Burgenländisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

LGBl. Nr. 40/2018 (XXI. Gp. RV 1310 AB 1319)

LGBl. Nr. 73/2020 (XXII. Gp. RV 334 AB 360) [CELEX Nr. 32013L0059]

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmung

2. Abschnitt
Technische Bewertungsstelle und Produktinformationsstelle

§ 3

Technische Bewertungsstelle

§ 4

Produktinformationsstelle

3. Abschnitt
Verwendung von Bauprodukten

1. Unterabschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen

§ 5

Anwendungsbereich

§ 6

Anforderungen für die Verwendung

§ 7

Baustoffliste ÖA

§ 8

Produktregistrierung

§ 9

Verfahren der Registrierung

§ 10

Registrierungsstelle

§ 11

Einbauzeichen ÜA

2. Unterabschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen

§ 12

Anforderungen für die Verwendung

§ 13

Baustoffliste ÖE

3. Unterabschnitt
Sonstige Bauprodukte

§ 14

Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte

4. Abschnitt
Bautechnische Zulassung

§ 15

Bautechnische Zulassung

§ 16

Zulassungsstelle

5. Abschnitt
Inverkehrbringen und Bereitstellung

§ 17

Inverkehrbringen und Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt

6. Abschnitt
Marktüberwachung

§ 18

Anwendungsbereich

§ 19

Marktüberwachungsbehörde

§ 20

Berichtspflichten der Baubehörde

§ 21

Verarbeitung von Daten

§ 22

Kostentragung

7. Abschnitt
Österreichisches Institut für Bautechnik

§ 23

Mitgliedschaft des Landes Burgenland

§ 24

Aufgaben

§ 25

Aufsicht der Landesregierung

8. Abschnitt
Straf-, Verfahrens- und Schlussbestimmungen

§ 26

Strafbestimmungen

§ 27

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 28

Informationsverfahren

Anlage

 

In Kraft seit 21.11.2020 bis 31.12.9999
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