§ 27 Bgld. BPMG 2016

Bgld. BPMG 2016 - Burgenländisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über das In-Verkehr-Bringen und die Verwendbarkeit von Bauprodukten sowie die Akkreditierung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen im Burgenland (Burgenländisches Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz - Bgld. BPG), LGBl. Nr. 32/2007, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, außer Kraft.

(2) Das Inhaltsverzeichnis und die Überschrift des § 21 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(3) Das Inhaltsverzeichnis, § 2, die Überschrift des 5. Abschnitts, §§ 17, 26 Abs. 1 Z 15 und § 29 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 21.11.2020 bis 31.12.9999
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