§ 5 Bgld. BPMG 2016 Anwendungsbereich

Bgld. BPMG 2016 - Burgenländisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Dieser Unterabschnitt gilt nur für Bauprodukte, die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden.

In Kraft seit 08.11.2016 bis 31.12.9999
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