§ 17f Bgld. BPMG 2016 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Bgld. BPMG 2016 - Burgenländisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.10.2024

Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Abschnitt sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 01.11.2023 bis 31.12.9999
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