Anl. 1/10 BDG 1979

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

10.1. Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe E 2c und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung für den Exekutivdienst.

Definitivstellungserfordernisse:

10.2. Eine mindestens einjährige praktische Verwendung in der Verwendungsgruppe E 2b. Dieses Erfordernis kann durch eine mindestens dreijährige praktische Verwendung als Vertragsbediensteter im Exekutivdienst ersetzt werden.

In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1/10 BDG 1979


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1/10 BDG 1979 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

47 Entscheidungen zu Anl. 1/10 BDG 1979


Entscheidungen zu § anlage1-10 BDG 1979


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1/10 BDG 1979


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1/10 BDG 1979 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Anl. 1/09 BDG 1979
Anl. 1/11 BDG 1979