Anl. 1/03 BDG 1979 Wirtschaftsdienst

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

3.1. Eine in den Z 3.2 bis 3.10.4 angeführte oder gemäß § 137 der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in den Z 3.11 bis 3.34 vorgeschriebenen Erfordernisse.

Richtverwendungen

3.2. Eine Verwendung der Funktionsgruppe 8 ist zB:

im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Ministerialkanzleidirektor der Zentralstelle.

3.3. Verwendungen der Funktionsgruppe 7 sind zB:

3.3.1. im Bundeskanzleramt der Teamassistent mit ressortweiter Zuständigkeit in der Zentralstelle,

3.3.2. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Standesführung und Personalbearbeiter in der Abteilung I/1 in der Zentralstelle,

3.3.3. im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Schulsekretariatskraft an einer allgemein bildenden höheren Schule, Handelsakademie oder Handelsschule mit mehr als 40 Klassen, wie die Schulsekretariatskraft am Bundesgymnasium in 3400 Klosterneuburg, Buchberggasse 31, oder an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in 1100 Wien, Pernerstorfergasse 77,

3.3.4. im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Schulsekretariatskraft an Bundesanstalten für Kindergartenpädagogik mit mehr als 20 Klassen, wie die Schulsekretariatskraft an der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik in 1080 Wien, Lange Gasse 47.

3.4. Verwendungen der Funktionsgruppe 6 sind zB:

3.4.1. im Bundesministerium für Inneres der Entschärfer im Büro 6.3 der Abteilung 6 beim Bundeskriminalamt,

3.4.2. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter Wartungsbereich & Prüf- & Werkmeisterin oder Prüf- & Werkmeister bei der Luftfahrzeugwartung der Technik (Eurofighter) der Fliegerwerft 2,

(Anm.: Z 3.4.3. aufgehoben durch Art. 1 Z 110, BGBl. I Nr. 205/2022)

3.5. Verwendungen der Funktionsgruppe 5 sind zB:

3.5.1. im Bundeskanzleramt der Teamassistent mit sektionsweiter Zuständigkeit in der Zentralstelle,

3.5.2. im Bundesministerium für Inneres der Leiter Hausaufsicht im Referat b bei der Abteilung IV/4 in der Zentralstelle,

3.5.3. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Werkstättenleiter der Motor- und Getriebewerkstätte der Systemwerkstättenabteilung beim Heereslogistikzentrum Wels,

(Anm.: Z 3.5.4. aufgehoben durch Art. 1 Z 111, BGBl. I Nr. 205/2022)

3.5.5. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Sachbearbeiter der Abteilung Präs. 5 (Öffentlichkeitsarbeit) mit Tätigkeiten zur Unterstützung und Entlastung des Pressesprechers des Bundesministers in der Zentralstelle,

3.5.6. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter der Gebäudeaufsicht Siezenheim beim Militärservicezentrum 12 (Siezenheim) des Militärischen Immobilienmanagementzentrums,

3.5.7. im Bundesministerium für Landesverteidigung die Werkmeisterin oder der Werkmeister Informations- und Kommunikationstechnik Service bei der Informations- und Kommunikationstechnologieabteilung des Heereslogistikzentrums Salzburg,

3.5.8. im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Schulsekretariatskraft an einer allgemein bildenden höheren Schule, Handelsakademie oder Handelsschule mit bis zu 40 Klassen, wie die Schulsekretariatskraft am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium in 2380 Perchtoldsdorf, Roseggergasse 2-4, oder an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in 4840 Vöcklabruck, Englweg 2,

3.5.9. im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Schulsekretariatskraft an Bundesanstalten für Kindergartenpädagogik mit bis zu 20 Klassen, wie die Schulsekretariatskraft an der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik in 8052 Graz, Grottenhofstraße 150,

3.5.10. im Bundesministerium für Finanzen die Teamreferentin oder der Teamreferent im Team Betriebliche Veranlagung in einem Finanzamt,

3.5.11. im Bundesministerium für Finanzen die Teamreferentin oder der Teamreferent im Kundenteam in einem Zollamt,

3.5.12. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter des Referates Kanzlei

  1. a)

    3.5.13. im Bundesministerium für Justiz Leiterin oder Leiter des Zentralen Telefoncenters (ZTc) beim Oberlandesgericht Linz.

    3.6. Verwendungen der Funktionsgruppe 4 sind zB:

    3.6.1. im Bundesministerium für Justiz

    1. a)

      3.6.2. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Sachbearbeiter der Abteilung III/B/9 (Drogen- und Suchtmittel) mit Aufgaben der Erfassung, Auswertung und Weitergabe von Daten aus der Suchtmitteldatenbank mit Aufsicht über das mit Datenerfassung betraute Personal in der Zentralstelle,

      3.6.3. im Bundesministerium für Inneres der Sachbearbeiter für metallurgisch/physikalische Fragestellungen im Büro VI.2.2 im Bundeskriminalamt,

      3.6.4. im Bundesministerium für Inneres die Sachbearbeiterin Strafvollzug und stellvertretende Leiterin Strafvollzug oder der Sachbearbeiter Strafvollzug und stellvertretende Leiter Strafvollzug beim Polizeikommissariat Landstraße der Landespolizeidirektion Wien,

      3.6.5. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter in einem Referat konkrete Personalangelegenheiten M BO 2 und A 2 der Personalabteilung B in der Sektion I der Zentralstelle,

      3.6.6. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Prüfmeister und Leiter Technische Prüfgruppe beim Kommando des Heereslogistikzentrums Wels,

      3.6.7. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter Umlaufteile- und Kraftfahrzeugwerkstatt der Systemwerkstattabteilung beim Heereslogistikzentrum Klagenfurt,

      3.6.8. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter Räder- und Kraftfahrzeugwerkstatt der Systemwerkstattabteilung Kfz & Allgemein beim Heereslogistikzentrum Wien.

      3.6.9. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Kanzleistelle in der Sektion I in der Zentralstelle,

      (Anm.: Z 3.6.10. aufgehoben durch Art. 1 Z 115, BGBl. I Nr. 205/2022)

      3.6.11. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter der Gebäudeaufsicht Ebelsberg beim Militärservicezentrum 7 (Wels) des Militärischen Immobilienmanagementzentrums,

      3.6.12. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Personalbearbeiterin oder der Personalbearbeiter bei der Personalverwaltung in der Generalstabsabteilung 1 des Kommandos Einsatzunterstützung.

      3.7. Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:

      3.7.1. im Bundeskanzleramt der Stellvertreter des Teamassistenten mit sektionsweiter Zuständigkeit in der Zentralstelle,

      3.7.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter eines Sekretariates in der Ministerialkanzleidirektion in der Zentralstelle, wie z.B. die Leiterin oder der Leiter des Sekretariates Concordiaplatz 1,

      3.7.3. im Bundesministerium für Inneres die Sachbearbeiterin Strafvollzug und stellvertretende Leiterin Strafvollzug oder der Sachbearbeiter Strafvollzug und stellvertretende Leiter Strafvollzug beim Polizeikommissariat Innere Stadt der Landespolizeidirektion Wien,

      3.7.4. im Bundesministerium für Inneres der Sachbearbeiter und Sekretär des Sektionsleiters der Sektion I in der Zentralstelle,

      3.7.5. im Bundesministerium für Justiz

      1. a)

        3.7.6. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Zollbearbeiterin (Truppe) oder der Zollbearbeiter (Truppe) in der Materialverwaltung bei der Verwaltung des Heereslogistikzentrums Wien,

        3.7.7. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter in einem Referat Bedienstete Ausland bei der Personalabteilung B der Sektion I in der Zentralstelle,

        3.7.8. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter im Referat Luftunterstützungsluftfahrzeugsysteme der Abteilung Luftzeug beim Amt für Rüstung und Beschaffung,

        3.7.9. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Prüfmeister in der Technischen Prüfgruppe beim Heereslogistikzentrum Wien,

        3.7.10. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Sachbearbeiter/Versuchstechniker in der Abteilung „Gefährliche Stoffe in Fließgewässern“ am Institut für Wassergüte im Bundesamt für Wasserwirtschaft,

        3.7.11. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der selbstständige Lohnverrechner einer Sektion des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung,

        3.7.12. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Sachbearbeiter im Büro des ärztlichen Dienstes mit Approbationsbefugnissen für Reisekostenersätze der Landesstelle Wien im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice),

        (Anm.: Z 3.7.13. aufgehoben durch Art. 1 Z 117, BGBl. I Nr. 205/2022)

        3.7.14. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter Waffentechnik im Referat Flugkörper- und Panzerabwehrrohrtechnik der Abteilung Waffen- und Flugkörpertechnik beim Amt für Rüstung und Wehrtechnik,

        3.7.15. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für Personalvollziehungsaufgaben in einem Referat oder in einer Abteilung in den Bildungsdirektionen.

        3.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:

        3.8.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Sachbearbeiter an einem Generalkonsulat,

        3.8.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter mit zusätzlichen Sekretariatstätigkeiten in einer Bildungsregion

        1. a)

          3.8.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Teamassistentin oder der Teamassistent in der Ministerialkanzleidirektion in der Zentralstelle, die oder der einer Abteilung oder mehreren Abteilungen zugeordnet ist, wie z.B. die Teamassistentin oder der Teamassistent in der Abteilung I/6 (Allgemeinbildende höhere Schulen).

          3.8.4. im Bundesministerium für Inneres der Sachbearbeiter für den Bereich psychologischer Dienst in der Abteilung II/5 (SIAK) in der Zentralstelle,

          3.8.5. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Prüfmeister in der Abteilung Qualitätssicherung bei der Heeresbekleidungsanstalt,

          3.8.6. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Sachbearbeiter Inventur beim Kommando des Heereslogistikzentrums Salzburg,

          3.8.7. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Rechnungsführer an der HBLFA für Gartenbau,

          3.8.8. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Laborant in qualifizierter Verwendung nach abgeschlossenem Lehrberuf an der Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft,

          3.8.9. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Techniker mit ständiger Verwendung im Außendienst in der Gebietsbauleitung Pongau der Sektion Salzburg im Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung,

          3.8.10. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Sachbearbeiter der Bibliothek (Stellvertreter des Leiters des Lesesaals) im Österreichischen Patentamt,

          3.8.11. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter im Referat Bundesheerplanung der Abteilung Transformation in der Sektion II der Zentralstelle,

          3.8.12. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Restauratorin oder der Restaurator im Atelier Metall des Referates Waffen und Technik der Abteilung Sammlung und Ausstellung beim Heeresgeschichtlichen Museum,

          3.8.13. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter & Waffenmeisterin oder Waffenmeister im Referat Waffentechnikversuch schwere Waffen der Abteilung Waffen- und Flugkörpertechnik beim Amt für Rüstung und Wehrtechnik,

          3.8.14. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter Zentralwerkstätte beim Militärservicezentrum 12 (Siezenheim) des Militärischen Immobilienmanagementzentrums,

          3.8.15. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Psychologisch-Technische Fachkraft beim Referat Stellung der Ergänzungsabteilung beim Militärkommando Steiermark,

          3.8.16. im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Fachkraft zur Unterstützung der Schulsekretariatskraft an einer allgemein bildenden höheren Schule mit mehr als 24 Klassen, an einer Handelsakademie oder Handelsschule mit mehr als 20 Klassen oder an einer Bundesanstalt für Kindergartenpädagogik mit mehr als 14 Klassen, wie am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium in 7210 Mattersburg, Hochstraße 1, oder an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in 9020 Klagenfurt, Kumpfgasse 21, oder an der Bundesanstalt für Kindergartenpädagogik in 7400 Oberwart, Dornburggasse 93,

          3.8.17. im Bundesministerium für Justiz

          1. a)

            3.9. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:

            3.9.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Sachbearbeiter am Kulturforum einer Botschaft,

            3.9.2. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Technische Unteroffizier (TUO) in der Motor- u. Getriebewerkstätte der Systemwerkstättenabteilung beim Heereslogistikzentrum Wels,

            3.9.3. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Techniker ohne ständige Verwendung im Außendienst in der Gebietsbauleitung Flach- und Tennengau der Sektion Salzburg im Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung,

            3.9.4. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter Kursverwaltung der Stabsabteilung an der Heereslogistikschule,

            3.9.5. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Kanzleileiterin oder der Kanzleileiter an der ABC-Abwehrschule,

            3.9.6. im Bundesministerium für Justiz Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter im Unterhaltsvorschussreferat beim Oberlandesgericht Graz.

            3.10. Verwendungen der Grundlaufbahn sind zB:

            3.10.1. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter Systemwerkstattabteilung bei der Kommandantin oder beim Kommandanten der Systemwerkstattabteilung beim Heereslogistikzentrum Graz,

            3.10.2. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Materienindexführer in der Zentralstelle,

            3.10.3. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter Versuch beim Referat Infrastruktur der Abteilung Waffen- und Flugkörpertechnik beim Amt für Rüstung und Wehrtechnik,

            3.10.4. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Kommandantin oder der Kommandant Luftfahrzeugrettung der 3. Luftfahrzeugrettungsgruppe beim Luftfahrzeugrettungs- und ABC-Abwehrzug der Flugbetriebskompanie/Luftunterstützung.

            Vorverwendung und Grundausbildung

            3.11.

            1. a)

              3.12. Die Ernennungserfordernisse der Z 3.11 werden durch die gemeinsame Erfüllung aller folgenden Voraussetzungen ersetzt:

              1. a)

                3.13. Ist die Erlernung eines Lehrberufes gefordert, so ist diese nachzuweisen

                1. a)

                  3.14. Im Dienst in der Arbeitsmarktverwaltung wird das Erfordernis der Z 3.11 lit. a durch eine vierjährige Verwendung ersetzt, die nach der Vollendung des 18. Lebensjahres und nach der Erlernung eines einschlägigen Lehrberufes liegt. Mindestens zwei Jahre dieser Verwendung müssen im Bundesdienst zurückgelegt worden sein.

                  (Anm.: Z 3.15 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 80/2005)

                  Leiter eines Badebetriebes

                  3.16. Für Leiter eines Badebetriebes an Stelle des Erfordernisses der Z 3.11 lit. b oder der Z 3.12 lit. c der erfolgreiche Abschluß der Ausbildung zum Sportlehrer.

                  Militär-Luftfahrttechnischer Dienst

                  3.17. im Bundesministerium für Landesverteidigung für Bedienstete im militär-luftfahrttechnischen Dienst an Stelle der Erfordernisse der Z 3.23 der Nachweis der Befähigung als Militär-Luftfahrtwartin oder Militär-Luftfahrtwart, Militär-Luftfahrtwartin I. Klasse oder Militär-Luftfahrtwart I. Klasse bzw. als Militär-Luftfahrtmeisterin oder Militär-Luftfahrtmeister gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Militärluftfahrt-Personalverordnung 2012 – MLPV 2012, BGBl. II Nr. 401/2012.

                  Ehemalige Beamte des Exekutivdienstes und ehemalige Wachebeamte

                  3.18. Die Erfordernisse der Z 3.11 werden bei Beamten, die ausschließlich auf Grund gesundheitlicher Mängel wegen Nichterfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe E 2 b aus dem Exekutivdienst oder der Definitivstellungserfordernisse für die Verwendungsgruppe W 3 aus dem Wachdienst ausgeschieden sind, durch folgende Erfordernisse ersetzt:

                  1. a)

                    3.19. Für Leiter einer Gebäudeaufsicht zusätzlich zu den Erfordernissen der Z 3.11 die Erlernung eines einschlägigen Lehrberufes.

                    (Anm.: Z 3.20 aufgehoben durch Art. 1 Z 72, BGBl. I Nr. 60/2018)

                    Kraftwagenlenker für Organe nach dem Bezügegesetz

                    3.21. (1) Für Kraftwagenlenker der Präsidentschaftskanzlei, die zusätzlich mit der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben betraut sind, die erforderliche Lenkerberechtigung, Erfüllung der Erfordernisse für Kuriere der Präsidentschaftskanzlei, überwiegende Verwendung als Kraftwagenlenker der Präsidentschaftskanzlei und die für die Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben erforderliche Eignung.

                    1. (2) Für Kraftwagenlenker einer im § 6 und § 8 Abs. 1 des Bezügegesetzes angeführten Person, die zusätzlich mit der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben betraut sind, die erforderliche Lenkerberechtigung, Verwendung als Kraftwagenlenker für die angeführten Personen im überwiegenden Ausmaß und der Nachweis der Ausbildung in der Wahrnehmung der für die Ausübung des Dienstes erforderlichen Sicherheitsaufgaben.

                      3.22. Im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung sind bei der Anwendung der Z 3.11 lit. a Zeiten einer Verwendung

                      1. a)

                        3.23. Anstelle der Erfordernisse der Z 3.11 die Ablegung der Meister- oder Werkmeisterprüfung im erlernten Lehrberuf und

                        1. a)

                          3.24. Arbeitsplätze mit überwiegend gleichartigen und periodisch wiederkehrenden Aufgaben des Rechnungsdienstes sind der Verwendungsgruppe A 3 zugeordnet und erfordern haushaltsrechtliche, buchhalterische und buchhaltungsrelevante Grundkenntnisse.

                          (Anm.: Z 3.25 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 94/2000)

                          Schifffahrtsaufsichtsorgane

                          3.26. Für Schifffahrtsaufsichtsorgane zusätzlich zu den Erfordernissen der Z 3.11 folgende Erfordernisse:

                          1. a)

                            (Anm.: Z 3.27 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 94/2000)

                            Spezialarbeiter in besonderer Verwendung

                            3.28. (1) Für Spezialarbeiter in besonderer Verwendung an Stelle der Erfordernisse der Z 3.11 die Erlernung eines Lehrberufs und Verwendung auf einem der Verwendungsgruppe A 3 zugeordneten Arbeitsplatz im erlernten Lehrberuf, wenn für diesen Lehrberuf keine Meister- oder Werkmeisterprüfung vorgesehen ist.

                            1. (2) Für Spezialarbeiter in besonderer Verwendung bei der Schifffahrtsaufsicht anstelle der Erfordernisse der Z 3.11, der Z 3.23 und des Abs. 1 die Erlernung eines Lehrberufs und Verwendung im erlernten Lehrberuf auf einem der Verwendungsgruppe A 3 zugeordneten Arbeitsplatz sowie die Summe der folgenden Erfordernisse:

                              3.29. (1) Für Straßenmeister zusätzlich zu den Erfordernissen der Z 3.11 die erfolgreiche Absolvierung einer Fachschule bau- oder maschinentechnischer Richtung und die Berechtigung zur Führung von Kraftwagen.

                              1. (2) Das Erfordernis der Absolvierung einer Fachschule wird ersetzt durch

                                3.30. Im technischen Dienst wird der in Z 3.11 lit. a angeführte vierjährige Zeitraum bis zum Höchstausmaß von zwei Jahren durch die Zeit des erfolgreichen Besuches einer einschlägigen mittleren berufsbildenden Lehranstalt ersetzt.

                                Verhandlungsschriftführer in Strafsachen

                                3.31. Für Verhandlungsschriftführer in Strafsachen zusätzlich zu den Erfordernissen der Z 3.11 eine vierjährige tatsächliche Verwendung als Verhandlungsschriftführer in Strafsachen mit mindestens sieben Verhandlungsstunden in der Woche innerhalb einer ununterbrochenen Dienstzeit von acht Jahren. Überdies die erfolgreiche Ablegung der schriftlichen Hauptprüfung aus der Stenotypieprüfung.

                                Wasserbaudienst

                                3.32. (1) Für Gerätekommandanten im Wasserbaudienst tritt an die Stelle des Erfordernisses der Z 3.11 lit. a eines der beiden folgenden Erfordernisse:

                                1. a)

                                  3.33. Für leitende Facharbeiter in der Wasserbauverwaltung tritt an die Stelle der Erfordernisse der Z 3.11

                                  1. a)

                                    3.34. Im Wirtschaftsdienst wird der in Z 3.11 lit. a angeführte vierjährige Zeitraum bis zum Höchstausmaß von zwei Jahren durch die Zeit des erfolgreichen Besuches einer einschlägigen mittleren berufsbildenden Lehranstalt ersetzt.

                                    Definitivstellungserfordernisse:

                                    3.35. Für die in Z 3.16 angeführte Verwendung der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 3.

In Kraft seit 30.12.2022 bis 31.12.9999
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