§ 213d BDG 1979 Mitarbeitergespräch und Teamarbeitsbesprechung

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Die §§ 45a und 45b sind auf Lehrer nicht anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.1998 bis 31.12.9999
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