§ 54 BBG Inkrafttreten

BBG - Bundesbehindertengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(Anm.: Abs. 7 Z 1 durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 31, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)

  1. 2.
In Kraft seit 07.12.2022 bis 31.12.9999
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