§ 13b BBG

BBG - Bundesbehindertengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat einen Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt) zu bestellen.

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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