Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Der Anspruch auf Ruhegenuß erlischt durch
a)Litera aVerlust der österreichischen Staatsbürgerschaft,
b)Litera bVerzicht,
c)Litera cAustritt,
d)Litera dAblösung.
In Kraft seit 01.01.1967 bis 31.12.9999
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