Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.08.2026
Im Fall der Kollision geht eine Bestimmung dieses Bundesgesetzes einer anderen Gesetzesbestimmung vor, die der Umsetzung eines sektorspezifischen Unionsrechtsaktes über von einem Verbraucher gegen einen Unternehmer eingeleitete außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren dient.
In Kraft seit 14.08.2015 bis 31.12.9999
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