§ 8 APAB-FBV

APAB-FBV - APAB-Fortbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; zugleich tritt die APAB-Fortbildungsrichtlinie, BGBl. II Nr. 211/2024, außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; zugleich tritt die APAB-Fortbildungsrichtlinie, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 211 aus 2024,, außer Kraft.

In Kraft seit 03.07.2026 bis 31.12.9999
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