§ 2 APAB-FBV

APAB-FBV - APAB-Fortbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Von der Fortbildungsverpflichtung betroffen sind Abschlussprüfer und jene öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer, zugelassenen Revisoren und Prüfer der Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbands, die bei einem Abschlussprüfer oder einer Prüfungsgesellschaft angestellt oder in ähnlicher Form tätig sind und an der Durchführung von Abschlussprüfungen und gegebenenfalls an der Durchführung von Prüfungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung maßgeblich mitwirken.

In Kraft seit 03.07.2026 bis 31.12.9999
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