§ 944 ABGB und Maß einer Schenkung.

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.10.2025
§ 944.Paragraph 944,

Ein unbeschränkter Eigenthümer kann mit Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften auch sein ganzes gegenwärtiges Vermögen verschenken. Ein Vertrag aber, wodurch das künftige Vermögen verschenket wird, besteht nur in so weit, als er die Hälfte dieses Vermögens nicht übersteigt.

In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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1 Diskussion zu § 944 ABGB


Frage zu §944 BGB von Rockin' Berni zum § 944 ABGB

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Hallo, habe eine Frage zum Wort des o.g. Paragraphen Was bedeutet das genau? Der Erblasser darf sein gesamtes Vermögen verschenken, ein entsprechender Schenkungsvertrag ist aber nur gültig, wenn er max. die Hälfte seines Vermögens verschenkt...? Das verstehe ich nicht... Wer kann mir helfen?... mehr lesen...

§ 944 ABGB | 1 Antwort | 627 Aufrufe | 29.09.25

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