Entscheidungen zu § 944 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2002/10/25 1Ob133/02v

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Entscheidung | OGH | 25.10.2002

RS OGH 2002/10/25 1Ob133/02v

Norm: ABGB §944 Satz2
Rechtssatz: § 944 Satz 2 ABGB dient dem Schutz des Geschenkgebers "vor sich selbst" und derer, die an Stelle des Geschenknehmers in den Genuss eines Teils des Vermögens des Geschenkgebers gelangen sollten, nicht aber dem Schutz eines dieses Vermögen verwahrenden Geldinstituts. Letzteres kann sich nicht auf § 944 Satz 2 ABGB berufen, sofern der Geschenknehmer die Ausfolgung des ihm grundsätzlich ordnungsgemäß geschenkten Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.2002

RS OGH 2002/10/25 1Ob133/02v

Norm: ABGB §944
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen den zweiten Satz des § 944 ABGB macht den Schenkungsvertrag nicht absolut nichtig; es liegt vielmehr ein insofern relativ nichtiges Geschäft vor, als dessen Anfechtung nur den vom Schutzzweck des § 944 zweiter Satz ABGB umfassten Personen gestattet ist. Entscheidungstexte 1 Ob 133/02v Entscheidungstext OGH 25.10.2002 1 Ob 133/02v ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.2002

TE OGH 1979/10/30 1Ob718/79

Anna M, die Ehegattin des damals 84jährigen Klägers und Tante des Erstbeklagten, dessen Ehegattin die Zweitbeklagte ist, starb überraschend am Vormittag des 27. Jänner 1975. Über Bitte des Klägers kümmerte sich der Erstbeklagte um die Bestattung, den Totenschmaus und die Verlassenschaftsabhandlung. Die Verlassenschaftsverhandlung am 31. Jänner 1975 führte der Notariatskandidat Dr. Helmut S in der Kanzlei des Notars Dr. Franz A in T durch. Er ergänzte die Todfallsaufnahme und nahm die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.10.1979

RS OGH 1979/10/30 1Ob718/79, 1Ob133/02v

Norm: ABGB §943ABGB §944
Rechtssatz: Die beiden Regelungen des ersten und des zweiten Satzes des § 944 ABGB sind nicht dahin zu verstehen, daß immer dann, wenn nocht nicht Eigentum besteht, eine Verfügung über künftiges Vermögen im Sinne des zweiten Satzes des § 944 ABGB geschieht; es kommt vielmehr allein darauf an, ob über etwas verfügt wird, auf das bereits ein sicherer Anspruch als Teil des schon vorhandenen Vermögens besteht oder nicht. Zu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.1979

TE OGH 1950/12/13 3Ob665/50

Die Klägerin stellte im eigenen Namen und als Kuratorin der Verlassenschaft nach ihrem verstorbenen Gatten Karl F. das Begehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, das Eigentum der klagenden Parteien an dem auf der Weingartenparzelle des Beklagten, Grundstück Nr. 541, stehenden Häuschen Konskr. Nr. 983 samt Hof und Vorfläche anzuerkennen und einzuwilligen, daß dieser Teil der Weingartenparzelle durch eine entsprechende Parzellenteilung verselbständigt werde, schließlich einzuwilligen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.12.1950

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