RS OGH 2002/10/25 1Ob133/02v

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Veröffentlicht am 25.10.2002
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Norm

ABGB §944

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen den zweiten Satz des § 944 ABGB macht den Schenkungsvertrag nicht absolut nichtig; es liegt vielmehr ein insofern relativ nichtiges Geschäft vor, als dessen Anfechtung nur den vom Schutzzweck des § 944 zweiter Satz ABGB umfassten Personen gestattet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117098

Dokumentnummer

JJR_20021025_OGH0002_0010OB00133_02V0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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