Norm
ABGB §944Rechtssatz
Ein Verstoß gegen den zweiten Satz des § 944 ABGB macht den Schenkungsvertrag nicht absolut nichtig; es liegt vielmehr ein insofern relativ nichtiges Geschäft vor, als dessen Anfechtung nur den vom Schutzzweck des § 944 zweiter Satz ABGB umfassten Personen gestattet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117098Dokumentnummer
JJR_20021025_OGH0002_0010OB00133_02V0000_003