Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Allgemeines
Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen, und in jenem Ausmaß, als sie zur Erreichung des Förderungsziels unbedingt erforderlich sind.
In Kraft seit 23.08.2014 bis 31.12.9999
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