Gründe: Das Oberlandesgericht Wien hat mit Beschluß vom 10.Oktober 1991, 26 Bs 413/91, die Beschwerde des Mag.Franz G***** gegen den Beschluß des Präsidenten des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 9.August 1991, GZ 26 d Vr 3196/91-11, mit dem die Ablehnung der Mitglieder der erkennenden Ratskammer sowie der Protokollführerin für nicht zulässig erklärt worden war, gemäß § 74 Abs. 3 StPO als unzulässig zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Wien hat mit Beschluß vom 10.Oktober... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 27.September 1991, 25 Bs 400/91, hat das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde des Privatbeteiligten Mag.Franz G***** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 24.Juli 1991, GZ 22 a Vr 7264/91-4, mit welchem sein Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung (nach § 48 Z 1 StPO) abgewiesen wurde, als unzulässig zurückgewiesen. Mit Beschluß vom 27.September 1991, 25 Bs 400/91, hat das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 12.September 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak und Dr. Felzmann als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Loub als Schriftführerin in der Strafsache gegen Christian H*****, AZ 10 E Vr 782/91 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, über den Fristsetzungsantrag gemäß § 91 GOG des Christian H***** vom 8. Aug... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 12.September 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Dr. Felzmann, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Loub als Schriftführerin in der Strafsache gegen Friedrich A***** wegen des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 StGB über die Be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 23.Juli 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Lachner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Frohner als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Verantwortliche des Bezirksgerichtes Leibnitz wegen des Vergehens des Betruges nach §§ 146, 147 StGB über die Besch... mehr lesen...
Norm: GOG §91 StPO §15 GOG § 91 heute GOG § 91 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2014 GOG § 91 gültig von 20.07.2013 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2013 GOG § 91 gültig von 01.01.1989 bis 19.07.2013... mehr lesen...
Gründe: Nach dem Inhalt der Anzeige des Gendarmeriepostens Krems/Stadt vom 4.September 1990 ist Anna F***** verdächtig, am 30.Juli 1990 in Krems mit Claudia H***** als Folge einer Rauferei zwischen mitgeführten Hunden in eine tätliche Auseinandersetzung geraten zu sein und hiebei ihre Gegnerin durch Schläge an der linken Ohrmuschel und am linken Oberarm leicht verletzt zu haben. Der Bezirksanwalt beim Bezirksgericht Krems an der Donau legte die Anzeige am 13.September 1990 aus de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien als Beschwerdegericht in der oben bezeichneten Strafsache die Beschwerde des Verurteilten Helmut S***** gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 4.April 1991, GZ 3 a E Vr 9.622/83-176 (Abweisung eines Antrages auf Beigebung eines Verteidigers nach dem § 41 Abs 2 StPO), zurückgewiesen und seiner Beschwerde gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 4.April 1991, GZ 3 a... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Innsbruck der Beschwerde des Strafgefangenen Josef S***** gegen einen Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Vollzugsgericht, mit welchem seine bedingte Entlassung abgelehnt worden war, nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die von Josef S***** dagegen erhobene Beschwerde war als unzulässig zurückzuweisen, weil gegen Beschwerdeentscheidungen (auch) der Gerichtshöfe zweiter Ins... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 7.März 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Dr. Felzmann, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Hofer als Schriftführer in der Strafsache gegen Irmgard H***** wegen des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen über die Beschw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 21.Feber 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Lachner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Winge als Schriftführer, in der Strafvollzugssache gegen Wilhelm H***** wegen der §§ 127 ff StGB über die Beschwerde des Wilhelm H***** gegen den Beschluß des Oberlandes... mehr lesen...
Gründe: Im Zuge einer Beweiswiederholung ersuchte das Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht in der aus dem
Spruch: ersichtlichen Strafsache den gerichtlich beeideten Sachverständigen für Waffen- und Schießwesen Ing. Hannes K*** um ein Gutachten darüber, ob (in einem gewilderten Rehbock vorgefundene) Geschoßsplitter aus derselben Serie und Type stammten wie die (beim Angeklagten sichergestellten) Patronen. Die vom genannten Sachverständigen mit einer vergleichenden Mate... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Das Oberlandesgericht Innsbruck entschied mit dem Beschluß vom 31. Juli 1990, AZ 7 Bs 334/90, über eine Beschwerde des Fridolin B*** gegen einen Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck, mit dem - unter anderem - eine Anrechnung einer in einem früheren Verfahren erlittenen Untersuchungshaft abgelehnt wurde. Die gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes gerichtete Beschwerde des Genannten "gegen die Ablehnung einer Anrechnun... mehr lesen...
Begründung: In der Strafvollzugssache des Michael F*** hat das Oberlandesgericht Wien mit Beschluß vom 12.Juli 1990, AZ 26 Bs 318/90, der Beschwerde des genannten Strafgefangenen gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg als Vollzugsgericht vom 12. Juni 1990, GZ 14 Ns 1060/90-2, womit gemäß § 37 StVG ein Fernsehgerät und vier Batterien zugunsten des Bundes für verfallen erklärt wurden, nicht Folge gegeben. In der Strafvollzugssache des Michael F*** hat das Oberlandesgeri... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Vollzugsgericht vom 3.August 1990, GZ 20 BE 466/90-7, wurde die bedingte Entlassung des Georg F*** aus der Freiheitsstrafe gemäß § 46 Abs. 2 StGB abgelehnt. Der dagegen erhobenen Beschwerde des Genannten gab das Oberlandesgericht Innsbruck mit Beschluß vom 14.August 1990, AZ Bs 306/90, nicht Folge. Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Vollzugsgericht vom 3.August 1990, GZ 20 BE 466/90-7, wurde die bedingte Entlass... mehr lesen...
Begründung: Das Kreisgericht Steyr als Vollzugsgericht hat mit Beschluß vom 12. Jänner 1990, 18 BE 383/89-61, die bedingte Entlassung des Strafgefangenen Ernst K*** aus einer Freiheitsstrafe von insgesamt 13 Jahren, 2 Monaten ud 15 Tagen abgelehnt. Der dagegen erhobenen Beschwerde des Genannten gab das Oberlandesgericht Linz mit Beschluß vom 30.Mai 1990, 10 Bs 39/90, Folge, indem es den angefochtenen erstinstanzlichen Beschluß dahin abänderte, daß Ernst K*** am 21. Juni 1990 ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten Beschluß hat das Oberlandesgericht Innsbruck der Beschwerde des Strafgefangenen Ludwig S*** gegen den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Vollzugsgericht vom 13. April 1990, GZ 20 BE 207/90-6, - mit dem sein Antrag auf bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe abgelehnt worden war - nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die von Ludwig S*** gegen diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes (als Beschwerdeg... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 28.März 1990, AZ 8 Bs 110/90, gab das Oberlandesgericht Linz der Beschwerde des - im Verfahren zum AZ 6 Vr 1199/54 des Landesgerichtes Linz mit Urteil vom 11.November 1954 (ON 71) vom Vorwurf des Verbrechens der Verleumdung nach § 209 StG rechtskräftig freigesprochenen - Franz G*** gegen die Entscheidung des Landesgerichtes Linz vom 12.Feber 1990, GZ 6 Vr 1199/54-105, womit sein "Antrag auf Rehabilitierung" zurückgewiesen worden war, keine Folge. Mit Be... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien die als "Berufung" bezeichneten Beschwerden der Maria H*** und der Marianne H*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 31.Jänner 1990, 23 d Vr 9727/89-8, mit dem ein Subsidiarantrag der Genannten abschlägig erledigt worden war, zurückgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien die als "Berufung" bezeichneten Beschwerden der Maria H*** un... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 28.Dezember 1989, AZ 22 Bs 484,502/89 (=ON 65 in 9 a E Vr 207/84 des Kreisgerichtes Krems an der Donau), hat das Oberlandesgericht Wien eine Beschwerde des Josef H*** gegen die Zurückweisung eines Gnadengesuches als unzulässig zurückgewiesen und einer solchen gegen die Nichtgewährung eines Aufschubes des Strafvollzuges wegen Vollzugsuntauglichkeit nicht Folge gegeben. Dagegen richtet sich die Beschwerde des Josef H***. Mit Beschluß vom 28.Dezember 1989,... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht Salzburg gab mit dem Beschluß vom 10. Jänner 1990, GZ 38 E Vr 2006/89-11, dem Antrag des Verurteilten Josef K***, ihm die Bezahlung der mit dem Urteil vom 29. November 1989 verhängten Geldstrafe (von 54.000 S) in monatlichen Raten (zu je 1.000 S) zu ermöglichen, (nur) teilweise Folge und setzte die monatlichen Teilzahlungen mit 9.000 S fest; das Mehrbegehren wies es ab. Das Landesgericht Salzburg gab mit dem Beschluß vom 10. Jänner 1990, GZ 38 E römisc... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde der Beschwerde des Strafgefangenen Walter S*** gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Ried im Innkreis als Vollzugsgericht vom 10. Jänner 1990, GZ BE 248/89-12, mit welchem dessen Antrag auf bedingte Entlassung gemäß § 46 Abs. 2 StGB abgewiesen wurde, nicht Folge gegeben. Nach Zustellung dieser Beschwerdeentscheidung brachte der Strafgefangene unmittelbar beim Obersten Gerichtshof eine "außertourliche Beschwerde gegen den Beschluß... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß verwarf das Oberlandesgericht Graz die Beschwerde des Verurteilten Alexander R*** gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 21. September 1989, GZ 8 Vr 3171/85-96, womit sein Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens gemäß § 353 StPO abgewiesen worden war, als unbegründet. Mit dem angefochtenen Beschluß verwarf das Oberlandesgericht Graz die Beschwerde des Verurteilten Alexander R*** gegen den Beschluß des Landesg... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes als Rechtsmittelgericht ist in Strafsachen den Parteien ein weiterer Rechtszug gesetzlich nicht eröffnet, weshalb die vorliegende, als "Berufung" bezeichnete Beschwerde sofort zurückzuweisen war. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:0130OS00002.9.0208.000 Dokumentnummer JJT_19900208_OGH0002_013... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde der Beschwerde des Strafgefangenen Wolfgang G*** gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg als Vollzugsgericht vom 5.Oktober 1989, GZ 14 BE 271/89-5, mit welchem dessen Antrag auf bedingte Entlassung im November 1989 abgewiesen wurde, nicht Folge gegeben. Nach Zustellung dieses Beschlusses am 16.November 1989 langte die Beschwerde (in der gegen die Gesetze der Republik Österreich im allgemeinen und die Beschwerdebegründung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz der Beschwerde des Verurteilten (Strafgefangenen) Isidor S*** gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 17. Oktober 1989, GZ 23 Ns 55/89, - mit dem sein Antrag auf Gewährung der Unterbrechung einer Freiheitsstrafe nach § 99 StVG abgewiesen worden war - nicht Folge gegeben. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz der Beschwerde des Verurteilten (Strafgefangenen) Isidor S*** gegen den... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Beschwerde des (indessen bereits rechtskräftig verurteilten) Karl Günter G*** gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 10.Oktober 1989, AZ 8 Bs 415/89 (GZ 36 Vr 1508/89-70 des Landesgerichtes Innsbruck), womit seiner Haftbeschwerde nicht Folge gegeben wurde, war als unzulässig zurückzuweisen, weil gegen Beschlüsse des Gerichtshofes zweiter Instanz als Beschwerdegericht in Strafsachen vorliegend ein weit... mehr lesen...
Norm: StPO §15 StPO §16 A StPO § 15 heute StPO § 15 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 15 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 526/1993 StPO § 15 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Innsbruck die Beschwerde des Subsidiaranklägers Martin B*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. August 1989, GZ 32 a Ns 78/89-3, mit welchem sein Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung zurückgewiesen worden war, gemäß § 49 Abs. 2 Z 2 StPO als unzulässig zurück. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Innsbruck die Beschwerde des Subsidiaranklägers Martin B**... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes Klagenfurt wurde der Antrag des Privatanklägers Dkfm. Peter W*** auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Staatsanwalt Dr. Dietmar P*** wegen der Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB, der Beleidigung nach § 115 Abs. 1 StGB und der Kreditschädigung nach § 152 StGB sowie auf Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 37 MedienG abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde des Privatank... mehr lesen...