Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: zum Vorverfahren: Mit Schreiben vom 5. September 2019 brachte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin zur Kenntnis, dass sie ein zur Zahl D213.895/0003 protokolliertes amtswegiges Prüfverfahren gegen sie einleite und wurde die Beschwerdeführerin zur Beantwortung eines Fragenkatalogs aufgefordert. Dieser Aufforderung ist die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 16. September 2019 und vom 7. Oktob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 05.04.2023 teilte eine betroffene Person, XXXX der Datenschutzbehörde mit, sie habe von der Praxis der Beschwerdeführerin, einer niedergelassenen Fachärztin für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, eine Terminerinnerung für den 06.02.2023 im Rahmen einer Gruppentextnachricht erhalten, welche an insgesamt 28 Patienten versendet worden sei. Dadurch sei auch ihre Telefonnummer gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion XXXX erstattete am 22.06.2020 zur GZ XXXX eine Meldung im Sinne des Art 33 DSGVO an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) betreffend die unbefugte Einsichtnahme durch die Beschwerdeführerin in einen PAD-Akt. Dazu wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin, eine Beamtin der LPD XXXX , am XXXX .2019 um XXXX , vermutlich im Zusammenhang mit einer gegen ihren Gatten geführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX zum Ersatzmitglied und mit XXXX zum XXXX bestellt. 2. Mit dem an den Beschwerdeführer gerichteten Straferkenntnis spricht die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden belangte Behörde) über Folgendes ab (Hervorhebungen wie im Original): „Sie haben Von XXXX Bis XXXX In XXXX als vertretungsbefugtes Organ der XXXX und somit gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI. l Nr. 52/1991 idF BGBI... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG 1. Mit Schreiben vom XXXX 2019 legte die Landespolizeidirektion XXXX der Datenschutzbehörde (idF „DSB“) eine Eingabe des nunmehrigen Beschwerdeführers (idF „BF“) vor und ersuchte um Prüfung, ob der BF durch die Veröffentlichung eines Videos auf Youtube gegen den Datenschutz verstoßen haben könnte. 2. Die DSB erließ daraufhin am XXXX 2020 eine Strafverfügung, wonach der BF als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG 1.1. Am 03.04.2020 zeigte HV, der Onkel der nunmehrigen Beschwerdeführerin, bei der Polizeiinspektion (PI) W an, dass PG, die Mieterin in dem in seinem Eigentum stehenden Mehrparteienhaus in der Rstraße 3 in W sei, gerade im Begriff sei auszuziehen und dabei Inventargegenstände abtransportiere, die nicht in ihrem Besitz stünden. 1.2. Am 06.04.2020 erstattete die Beschwerdeführerin bei der genannten PI Anzeige, dass PG bzw. deren mj. Tochter NR d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom 27.08.2019 zu XXXX wendet sich gegen XXXX („BF“) als Beschuldigter. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: „I. Sie sind seit 15.12.2006 Geschäftsführer und seit 17.09.2009 verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG der XXXX , einem gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 und 2 AIFMG (Alternative Investmen... mehr lesen...