Entscheidungen zu § 52 Abs. 8 VwGVG

Bundesverwaltungsgericht

115 Dokumente

Entscheidungen 91-115 von 115

TE Bvwg Erkenntnis 2018/10/1 W107 2164613-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 01.06.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF2") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie waren von XXXX bis XXXX Vorstand der XXXX ) AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verw... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 01.10.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/10/1 W107 2164709-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 01.06.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF3") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie waren von XXXX bis XXXX Vorstand der XXXX ) AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verw... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 01.10.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169520-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "I. Sie sind seit 20.12.2016 als verantwortlicher Beauftragter der XXXX, in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG), BGBl. I Nr. 35/2016, mit der Geschäftsanschrift XXXX in XXXX Wien, ua für die Einhaltung... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169507-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie sind seit 01.08.2008 Vorstandsmitglied der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 52/1991 idgF, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169510-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie sind seit 01.02.2015 Vorstandsmitglied der XXXX, in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 52/1991 idgF, a... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169514-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie sind seit 01.01.2014 Vorstandsmitglied der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 52/1991 idgF, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169521-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie seit 01.01.2013 Vorstandsmitglied der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 52/1991 idgF, als n... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169527-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie sind seit 04.03.2015 Vorstandsmitglied der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX in XXXX Wien. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 5... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169523-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "I. Sie sind seit 13.02.2017 als verantwortlicher Beauftragter der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX, ua für die Einhaltung der Pflichten des § 17 VZKG durch die XXXX verantwortlich. In I... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169525-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: I. Sie waren im Zeitraum vom 21.12.2016 bis 12.02.2017 als verantwortlicher Beauftragter der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX, ua für die Einhaltung der Pflichten des § 17 VZKG durch die X... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/11 W271 2196047-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 ORF-G voraus. Zunächst wurde der nunmehrige Zweitbeschwerdeführer mit Schreiben vom 04.05.2016 (zugegangen am 09.05.2016) zur Stellungnahme zum inkriminierten Sachverhalt aufgefordert. Mit Bescheid vom 14.07.2016, KOA 3.500/16-032, stellte die Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/11 W271 2196195-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 ORF-G voraus. Zunächst wurde der nunmehrige Zweitbeschwerdeführer mit Schreiben vom 04.05.2016 (zugegangen am 09.05.2016) zur Stellungnahme zum inkriminierten Sachverhalt aufgefordert. Mit Bescheid vom 14.07.2016, KOA 3.500/16-032, stellte die Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/7/30 W107 2157143-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF1") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsst... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.07.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/7/30 W107 2157148-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF2") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsst... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.07.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/7/30 W107 2157154-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF3") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsst... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.07.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/6/25 W210 2138108-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 13.09.2016 wendet sich gegen die XXXX XXXX : "Die XXXX GmbH (in der Folge: XXXX ; FN XXXX ), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Sitz in XXXX , hat gemäß § 99d BWG zu verantworten, dass die XXXX im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 30.06.2014 in den Geschäftsmodellen ‚ XXXX ', ‚ XXXX ' und ‚ XXXX ' keine angemessenen und geeigneten Verfahren und Strategien für die Risikobewertung eingeführt... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.06.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2017/11/27 W210 2148720-1

Entscheidungsgründe: 1. Am 20.01.2017 erließ die FMA das gegen den Beschwerdeführer gerichtete Straferkenntnis zu FMA-UB0001.100/0010-BUG/2016 wegen des Verstoßes gegen § 60 Abs 1 Z 1 iVm § 4 Abs 1 und § 1 Abs 5 Z 1 AIFMG, BGBl Nr. 135/2013 idgF mit folgendem
Spruch: "I. Sie sind seit 13.01.2014 Geschäftsführer der im Firmenbuch des Landesgerichtes für ZRS Graz zu FN XXXX s eingetragenen XXXX GmbH mit Sitz in XXXX . Sie haben es in Ihrer Funktion als Geschäftsführer der XXXX GmbH g... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 27.11.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/11/20 W172 2141454-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der XXXX (im Folgenden auch: "Bank X") durch, die Vor-Ort-Prüfung in den Räumlichkeiten des Unternehmens fand vom 03.11.2014 bis 11.11.2014 statt. Daraufhin erging ein Prüfungsbericht der FMA vom 01.04.2015 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint), der dem Beschwerdeführer XXXX ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 20.11.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/11/20 W172 2141455-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der XXXX (im Folgenden auch: "Bank X") durch, die Vor-Ort-Prüfung in den Räumlichkeiten des Unternehmens fand vom 03.11.2014 bis 11.11.2014 statt. Daraufhin erging ein Prüfungsbericht der FMA vom 01.04.2015 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint), der dem Beschwerdeführer Dr. X... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 20.11.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/10/19 W148 2145621-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der
Spruch: der beiden angefochtenen Straferkenntnisse, dem Erstbeschwerdeführer und dem Zweitbeschwerdeführer (in weiterer Folge auch "1.BF" bzw. "2.BF") und der haftenden Gesellschaft jeweils am 21.12.2016 zugestellt, wendet sich an den jeweiligen Beschwerdeführer bzw. an die haftende Gesellschaft und lautet wie folgt: "Sehr geehrter Herr [Name des Erst- bzw. des Zweitbeschwerdeführers]! I. Sie sind seit XXXX bzw. XXXX Geschäftsführe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.10.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/10/19 W148 2147059-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der
Spruch: der beiden angefochtenen Straferkenntnisse, dem Erstbeschwerdeführer und dem Zweitbeschwerdeführer (in weiterer Folge auch "1.BF" bzw. "2.BF") und der haftenden Gesellschaft jeweils am 21.12.2016 zugestellt, wendet sich an den jeweiligen Beschwerdeführer bzw. an die haftende Gesellschaft und lautet wie folgt: "Sehr geehrter Herr [Name des Erst- bzw. des Zweitbeschwerdeführers]! I. Sie sind seit XXXX bzw. XXXX Geschäftsführe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.10.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/10/19 W148 2147058-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der
Spruch: der beiden angefochtenen Straferkenntnisse, dem Erstbeschwerdeführer und dem Zweitbeschwerdeführer (in weiterer Folge auch "1.BF" bzw. "2.BF") und der haftenden Gesellschaft jeweils am 21.12.2016 zugestellt, wendet sich an den jeweiligen Beschwerdeführer bzw. an die haftende Gesellschaft und lautet wie folgt: "Sehr geehrter Herr [Name des Erst- bzw. des Zweitbeschwerdeführers]! I. Sie sind seit XXXX bzw. XXXX Geschäftsführe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.10.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/10/19 W148 2145624-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der
Spruch: der beiden angefochtenen Straferkenntnisse, dem Erstbeschwerdeführer und dem Zweitbeschwerdeführer (in weiterer Folge auch "1.BF" bzw. "2.BF") und der haftenden Gesellschaft jeweils am 21.12.2016 zugestellt, wendet sich an den jeweiligen Beschwerdeführer bzw. an die haftende Gesellschaft und lautet wie folgt: "Sehr geehrter Herr [Name des Erst- bzw. des Zweitbeschwerdeführers]! I. Sie sind seit XXXX bzw. XXXX Geschäftsführe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.10.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/10/18 W271 2170145-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: belangte Behörde) übermittelte mit Schreiben vom 24. März 2017 zwei Aufforderungen zur Rechtfertigung an XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer). In diesen Schreiben wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe es zu verantworten, dass von einer ihm zuzuordnenden Prüfnummer jeweils ein Anruf zu Werbezwecken getätigt worden sei, ohne dass der jeweils An... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.10.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/10/18 W271 2170142-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: belangte Behörde) übermittelte mit Schreiben vom 24. März 2017 zwei Aufforderungen zur Rechtfertigung an XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer). In diesen Schreiben wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe es zu verantworten, dass von einer ihm zuzuordnenden Prüfnummer jeweils ein Anruf zu Werbezwecken getätigt worden sei, ohne dass der jeweils An... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.10.2017

Entscheidungen 91-115 von 115

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten