Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) führte bei der XXXX AG (im Folgenden: BF) im Zeitraum vom 04.11.2019 bis 08.11.2019 eine mit Schreiben vom 20.09.2019 angekündigte Vor-Ort-Prüfung gemäß § 30 Abs. 1 FM-GwG zur Vorbeugung und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch. römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) führte bei der römisch 40 AG (im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) führte in der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) mehrere Vor-Ort-Prüfungen (im Folgenden: VOP) durch: – VOP1 vom 14.05.2018 bis zum 24.05.2018 mit VOP1-Prüfbericht (im Folgenden: VOP1-PB) vom 14.11.2018 (Ordnungsnummer im FMA-Akt, im Folgenden: ON, 10), wobei schwerpunktmäßig die Prüffelder „Offshore- Geschäfte“, insbesondere Feststellung und Überprüfun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Aufgrund einer Datenschutzbeschwerde bezüglich einer Videoüberwachung durch den Beschwerdeführer (in Folge „BF“) leitete die belangte Behörde amtswegig (auch) ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den BF ein. Zusammengefasst habe er in einem nicht näher feststellbaren Zeitraum, jedoch jedenfalls vom 18.09.2023 bis dato („Tatzeitraum“) am Sitz des von ihm geführten Einzelunternehmens („Tatort“), unrechtmäßig perso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Auf Grund der Anregung eines amtswegigen Prüfverfahrens durch eine in der Nachbarschaft lebende Person am 28.05.2024, wonach der Beschwerdeführer an seiner Wohnadresse XXXX , eine Videoüberwachungsanlage datenschutzwidrig betreibe, indem sie einen Bereich außerhalb des Grundstücks des Beschwerdeführers erfasse, der u.a. Parkplätze und einen Kinderspielplatz umfasse und darüber hinaus bereits mit dieser Anlage ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 23.11.2021 langte bei der Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) eine Eingabe ein, wonach die Beschwerdeführerin, eine politische Partei, am 22.11.2021 eine E-Mail versendet habe, welche die E-Mail-Adressen aller Empfänger für alle sichtbar enthalten hätte, darunter auch E-Mail-Adressen mit Vor- und Nachnamen einiger Empfänger. Der E-Mail ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31.10.2023 teilte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin XXXX mit, dass aufgrund von zwei datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahren bei der Datenschutzbehörde (belangte Behörde), die eine behauptete Verletzung im Recht auf Geheimhaltung infolge einer vermutet unrechtmäßigen Videoüberwachung mit mindestens XXXX fest montierten Kameras zum Gegenstand gehabt habe und forderte die bel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22.09.2022 wurde über den Beschwerdeführer wegen Verletzung von § 56 Abs. 2 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG, BGBl. I Nr. 83/2016 idF BGBl. I Nr. 30/2018, gemäß § 65 Abs. 2 Z 11 APAG eine Geldstrafe in Höhe von EUR 7.000,00 bzw., falls diese uneinbringlich ist, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22.09.2022 wurde über den Beschwerdeführer wegen Verletzung von § 56 Abs. 2 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG, BGBl. I Nr. 83/2016 idF BGBl. I Nr. 30/2018, gemäß § 65 Abs. 2 Z 11 APAG eine Geldstrafe in Höhe von EUR 7.000,00 bzw., falls diese uneinbringlich ist, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde v... mehr lesen...