Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Mit rechtskräftigem Bescheid vom XXXX, hat die Übernahmekommission (in Folge: ÜbK) in einem von Amts wegen eingeleiteten Nachprüfungsverfahren gemäß § 33 ÜbG entschieden, dass Herr XXXX (in Folge: BF1), die XXXX verpflichtet sind, ein öffentliches Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der XXXX (Zielgesellschaft; in Folge: XXXX) zu legen (Spruchpunkt 1.) und gemäß § 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich datiert vom XXXX richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF3), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich datiert vom römisch 40 richtet sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich datiert vom XXXX (richtiggestellt mit XXXX), GZ: FMA-KL00907.100/0004-LAW/2008, richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF1), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Fin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich datiert vom XXXX(richtiggestellt mit XXXX), GZ: XXXX, richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF2), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX(in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis (wortgleich erging am 19.05.2014 eine Aufforderung zur Rechtfertigung an den Beschwerdeführer) entschied die belangte Behörde, der Beschwerdeführer habe "als Geschäftsführer der XXXX , Firmenbuch-Nr XXXX, und somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass entgegen dem Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK) vom 03.02.2014... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 21.07.2014 übermittelte die belangte Behörde folgende "Aufforderung zur Rechtfertigung" an den Beschwerdeführer: "[...] Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretung begangen zu haben: Sie haben als Inhaber der Firma XXXX am Standort " XXXX " zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 102/2011, eine elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 21.06.2011, zugestellt am 22.06.2011, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Integrierte Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 21.06.2011, zugestellt am 22.06.2011, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Integrierte Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 21.06.2011, zugestellt am 22.06.2011, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Integrierte Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 21.06.2011, zugestellt am 22.06.2011, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Integrierte Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit "Aufforderung zur Rechtfertigung" vom 31.01.2014 wurde dem Beschwerdeführer folgende Verwaltungsübertretung angelastet: " ... Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretung begangen zu haben: Sie haben als Geschäftsführer der XXXX , Firmenbuch-Nr XXXX , und somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass die XXXX , welche unter ihrer Marke " ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde: "Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretung begangen zu haben: Sie haben im Fahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen XXXX entgegen § 74 Abs 1 Z 3 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003 i.d.F. BGBl I 44/2014 eine Funkanlage, nämlich ein Radarwarngerät Fabr. Valentine One, XXXX von einem unbekannten Zeitpunkt bis zum 10.0... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Obmann der beschwerdeführenden Partei gemäß § 9 Abs. 1 VStG zu verantworten habe, dass die beschwerdeführende Partei Bekanntgaben gemäß § 2 Abs. 4 und gemäß § 4 Abs. 2 MedKF-TG, BGBl. I Nr. 125/2011, an die belangte Behörde "innerhalb des Zeitraums von 01.10.2012 bis 15.10.2012 sowie in der mit Schreiben z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA" bzw. belangte Behörde) vom 23.09.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA" bzw. belangte Behörde) vom 23.09.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA" bzw. belangte Behörde) vom 22.09.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA" bzw. belangte Behörde) vom 22.09.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 26. Mai 2014, KOA 13.500/14-104, entschied die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als Obmann des XXXX und somit als gemäß § 9 Abs 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Gemeindeverbandes zu verantworten habe, dass " XXXX , Bekan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Obmann des Gemeindeverbandes 3G und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Gemeindeverbandes zu verantworten habe, dass "der XXXX in XXXX , Bekanntgaben gemäß §§ 2 Abs. 4 und § 4 Abs. 2 Medienkooperations- und förde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer am 13.01.2014 als Bürgermeister der XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Rechtsträgers zu verantworten habe, "im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 Medienkooperations- un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 20.10.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W107 2014665-1, XXXX (in Folge: BF1), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsvorsitzender der XXXX (Zweitbeschwerdeführerin, in Folge: BF2), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 20.10.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 20.10.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W107 2014665-1, XXXX (in Folge: BF1), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsvorsitzender der XXXX (Zweitbeschwerdeführerin, in Folge: BF2), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 20.10.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 09. Juli 2014, BMVIT-631.540/0921-III/FBW/2013, entschied das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin) "zum ua Zeitpunkt Inhaberin des Einzelunternehmens XXXX [war] und daher dafür einzustehen [hat], dass am 28.10.2013, 12:14 von Ihrem Unternehmen aus ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 15. Juli 2014, BMVIT-636.540/0174-III/FBG/2014, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX am Standort XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, eine elektronische Post ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zu Zwecken der Direktwerbung z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe "als Geschäftsführer, und damit als gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 3/2008, zur Vertretung nach außen berufenes Organ der XXXX, XXXX, zu verantworten, dass durch dieses Unternehmen am 21.06.2012 zwischen 10:00 Uhr und 12:45 Uhr am Standort XXXX eine Funkanlage der K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe "als Geschäftsführer, und damit als gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 3/2008, zur Vertretung nach außen berufenes Organ der XXXX, XXXX, zu verantworten, dass durch dieses Unternehmen am 21.06.2012 zwischen 10:00 Uhr und 12:45 Uhr am Standort XXXX eine Funkanlage der K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 11.08.2014, GZ BMVIT-635.540/0335-III/FBL/2014, entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer "als Inhaber des Vertriebsbüros der XXXX am Standort ‚XXXX' zu verantworten [hat], dass dieses entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 102/2011, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, die Beschwerdeführerin habe "als handelsrechtliche Geschäftsführerin zur Vertretung der Firma XXXX, diese wiederum als persönlich haftende Gesellschafterin der Firma XXXX, nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer XXXX) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Beschwerdeführer habe "als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX (Firmenbuchnummer XXXX), diese wiederum als persönlich haftende Gesellschafterin der Firma XXXX XXXX, nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer XXXX) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang (und Sachverhalt): römisch eins. Verfahrensgang (und Sachverhalt): 1. Am 25.03.2014 erging folgende "Aufforderung zur Rechtfertigung": "Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretung begangen zu haben: Sie haben als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBI 52/1991 i. d.g.F., als handelsrechlticher Geschäftsführer zur Vertretung der XXXX XXXX XXXX am XXXX"XXXX, XXXX" nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer XXXX), zu verantworte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 23.09.2014 erging das verfahrensgegenständliche Straferkenntnis und wurde dieses dem Beschwerdeführer am 06.10.2014 zugestellt. Der
Spruch: lautet: "I. Sie sind seit 01.07.2012 Vorstand der XXXX , eines konzessionierten Kreditinstituts gemäß § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX . Am 26.07.2013 wurde Prok. "I. Sie sind seit 01.07.2012 Vorstand der römisch 40 , eines konzessionie... mehr lesen...