Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "14.08.2014, 14:51 Uhr, die E-Mail ‚XXXX' somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwendung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "14.08.2014, 14:51 Uhr, die E-Mail ‚XXXX' somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwendung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "14.08.2014, 14:53 Uhr, die E-Mail ‚XXXX' somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwendung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "14.08.2014, 14:49 Uhr, die E-Mail XXXX somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwendung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort " XXXX " nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "14.08.2014, 14:51 Uhr, die E-Mail ‚ XXXX ' somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort " XXXX " nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "14.08.2014, 14:51 Uhr, die E-Mail ‚ XXXX ' somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "14.08.2014, 14:49 Uhr, die E-Mail XXXX somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwendung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort " XXXX " nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "14.08.2014, 14:51 Uhr, die E-Mail ‚ XXXX ' somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort " XXXX " nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "14.08.2014, 14:51 Uhr, die E-Mail ‚ XXXX ' somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "3.9.2015, 17:09 Uhr, die E-Mail ‚ XXXX somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwendung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "3.9.2015, 17:09 Uhr, die E-Mail ‚ XXXX somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwendung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX(im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der XXXX(im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei derXXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei derXXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort in XXXX, nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass "von Ihrem Unternehmen aus am 20.11.2013, ca 15 Uhr und am 21.11.2013, ebenfalls ca 15 Uhr, ein Anruf zu Werbezwecken zum Anschluss der XXXX, lautend auf XXXX, getä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort in XXXX, nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass "von Ihrem Unternehmen aus am 20.11.2013, ca 15 Uhr und am 21.11.2013, ebenfalls ca 15 Uhr, ein Anruf zu Werbezwecken zum Anschluss der XXXX, lautend auf XXXX, getä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 25.11.2015 erhob der Antragsteller fristgerecht Beschwerde gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 23.10.2015, BMVIT-631.540/0214-III/FBW/2015, und stellte zugleich den Antrag "auf Beigebung eines Verteidigers zur Erhebung einer Beschwerde in vollem Umfang", da dieser Verwaltungsstrafakt "derart außergewöhnlich" sei, dass "entsprechend kompetente Hilfe eines fachkundige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden auch: "FMA"), zuletzt vom 09.02.2015 (ON 11 des FMA-Aktes - die mit Ordnungsnummern [ON] und Beilagen [Blg.] angeführten Quellen sind Teil des FMA-Aktes, die mit Ordnungszahlen [OZ] angeführten sind Teil des BVwG-Aktes), übermittelt an den in Hamburg, Deutschland ansässigen anwaltlichen Rechtsvertreter (im Folgenden auch: RV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der XXXX (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint], S. 2). 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der römisch 40 (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der XXXX (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint], S. 2). 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der römisch 40 (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der XXXX (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint], S. 2). 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der römisch 40 (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Beschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Straferkenntnis der FMA vom 19.01.2015, GZ. FMA- XXXX , nachweislich zugestellt am 22.01.2015, wurde über XXXX (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: AG), als Beschuldigtem, wegen Verletzung der Bestimmungen von §§ 1 Abs.1 1. Mit Straferkenntnis der FMA vom 19.01.2015, GZ. FMA- römisch 40 , nachweislich zugestellt am 22.01.2015, wurde über römisch 40 (in Folge: BF), zum... mehr lesen...