Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 16.08.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 21.08.2018, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie sind seit 25.10.2015 Vorstand der XXXX (im Folgenden kurz: " XXXX "), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 16.08.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 21.08.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrte Frau XXXX ! I. Sie sind seit 11.12.2015 Vorstand der XXXX (im Folgenden kurz: " XXXX "), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 16.08.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 21.08.2018, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie sind seit 25.10.2015 Vorstand der XXXX (im Folgenden kurz: " XXXX "), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 16.08.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 21.08.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrte Frau XXXX ! I. Sie sind seit 11.12.2015 Vorstand der XXXX (im Folgenden kurz: " XXXX "), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Am 29. November 2018 erhob der Beschwerdeführer bei der Landespolizeidirektion XXXX (im Folgenden: LPD) Anzeige gegen den Zulassungsbesitzer eines bestimmten Fahrzeuges wegen § 4 Abs. 1 lit. a StVO. Darin führte dieser - laut dem am 2. Dezember 2018 aufgenommenen Protokoll der LPD - aus, dass es am 29. November 2018 um 10:48 Uhr zu einer Kollision seines KFZs mit diesem Fahrzeug gekommen sei und im Zuge dessen der Außenspiege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.04.2018 wendet sich gegen die XXXX , nunmehr: XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (wörtlich): "Die XXXX (in der Folge: XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX Im Hinblick auf die in § 99d B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (nachfolgend: " XXXX "), ein konzessioniertes Kreditunternehmen mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Gesetzesverstöße zu verantworten: I. Die XXXX hat es ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 07.02.2019 Norm: AVG §17 Abs1 B-VG Art.133 Abs4 BWG §1 Abs1 BWG §2 Z75 BWG §40 Abs1 BWG §40 Abs2a Z1 BWG §40 Abs2a Z3 BWG §40 Abs2e BWG §40b Abs1 Z3 lita BWG §40d BWG §41 Abs4 Z1 BWG §98 Abs5a Z3 BWG §99d Abs2 BWG §99d Abs3 BWG §99d Abs4 BWG §99d Abs5 FMABG §22 Abs10 FMABG §22 Abs2a FMABG §22 Abs8 FM-GwG §2 FM-GwG §23 Abs1 FM-GwG §34 Abs1 Z2 FM-GwG §35 Abs3 FM-GwG §38 FM-GwG §5 Z1 FM-GwG §6 Abs1 Z1 FM-GwG §6 Abs2 VStG 1950 §1 Abs2 VStG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, dass der Beschwerdeführer es zu verantworten habe, dass von seinem Unternehmen aus in einem Fall elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers an diesen gesendet wurde. Dadurch habe der Beschwerdefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, dass der Erstbeschwerdeführer XXXX als zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei (" XXXX ") nach außen berufene Person es zu verantworten habe, dass ein Anruf zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt wurde.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, dass der Erstbeschwerdeführer XXXX als zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei (" XXXX ") nach außen berufene Person es zu verantworten habe, dass ein Anruf zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt wurde.... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 19.12.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 BWG §1 Abs1 BWG §30 BWG §44 Abs1 BWG §59 BWG §63 BWG §98 Abs2 Z11 BWG §99d Abs1 BWG §99d Abs3 BWG §99d Abs4 BWG §99d Abs5 BWG §99e FMABG §2 Abs1 FMABG §22 Abs10 FMABG §22 Abs2a FMABG §22 Abs6 FMABG §22 Abs8 VStG 1950 §19 VStG 1950 §45 Abs1 Z4 VStG 1950 §5 Abs1 VStG 1950 §64 VwGVG §44 Abs3 VwGVG §50 VwGVG §52 Abs8 B-VG Art. 133 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 19.12.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 BWG §1 Abs1 BWG §30 BWG §44 Abs1 BWG §59 BWG §63 BWG §98 Abs2 Z11 BWG §99d Abs1 BWG §99d Abs3 BWG §99d Abs4 BWG §99d Abs5 BWG §99e FMABG §2 Abs1 FMABG §22 Abs10 FMABG §22 Abs2a FMABG §22 Abs6 FMABG §22 Abs8 VStG 1950 §19 VStG 1950 §45 Abs1 Z4 VStG 1950 §5 Abs1 VStG 1950 §64 VStG 1950 §9 Abs1 VStG 1950 §9 Abs7 VwGVG §44 Abs3 VwGVG §50 VwGVG §52 Abs8 B-VG A... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 19.12.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 BWG §1 Abs1 BWG §30 BWG §44 Abs1 BWG §59 BWG §63 BWG §98 Abs2 Z11 BWG §99d Abs1 BWG §99d Abs3 BWG §99d Abs4 BWG §99d Abs5 BWG §99e FMABG §2 Abs1 FMABG §22 Abs10 FMABG §22 Abs2a FMABG §22 Abs6 FMABG §22 Abs8 VStG 1950 §19 VStG 1950 §45 Abs1 Z4 VStG 1950 §5 Abs1 VStG 1950 §64 VStG 1950 §9 Abs1 VStG 1950 §9 Abs7 VwGVG §44 Abs3 VwGVG §50 VwGVG §52 Abs8 B-VG A... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 24.10.2018 Norm: AVG §17 AVG §39 AVG §45 Abs2 B-VG Art.133 Abs4 BWG §1 Abs1 BWG §39 BWG §98 Abs5 FMABG §22 Abs2a FMABG §22 Abs8 VStG 1950 §1 Abs2 VStG 1950 §19 VStG 1950 §45 Abs1 VStG 1950 §5 Abs1 VStG 1950 §5 Abs2 VStG 1950 §64 VStG 1950 §9 Abs1 VStG 1950 §9 Abs2 VStG 1950 §9 Abs7 VwGVG §24 Abs1 VwGVG §31 Abs1 VwGVG §50 VwGVG §52 Abs8 WAG 2007 §17 Abs3 WAG 2007 §95 Abs2 Z2 WAG 2018 §29 WAG 2018 §95 Abs1 Z14 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) führte bei der XXXX (im Folgenden: Depotbank) in deren Funktion als Depotbank vom 18.03.2015 bis zum 19.03.2015 eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 und 2 InvFG 2011 durch. Im Prüfbericht wird neben sechs sonstigen aufsichtsrelevanten Feststellungen ein Verdacht auf Normverletzung festgehalten. Danach belaste die Depotbank die e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) führte bei der XXXX (im Folgenden: Depotbank) in deren Funktion als Depotbank vom 18.03.2015 bis zum 19.03.2015 eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 und 2 InvFG 2011 durch. Im Prüfbericht wird neben sechs sonstigen aufsichtsrelevanten Feststellungen ein Verdacht auf Normverletzung festgehalten. Danach belaste die Depotbank die e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem Straferkenntnis vom 08.09.2016, BMVIT-635.540/0216-III/FBL/2016, verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer als Vorsitzenden des Vereins XXXX eine Verwaltungsstrafe gemäß § 107 Abs. 2 Z 1 iVm § 109 Abs. 3 Z 20 TKG. 1. Mit dem Straferkenntnis vom 08.09.2016, BMVIT-635.540/0216-III/FBL/2016, verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer als Vorsitzenden des Vereins römisch 40... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Am 20.01.2017 erließ die FMA das gegen den Beschwerdeführer gerichtete Straferkenntnis zu FMA-UB0001.100/0010-BUG/2016 wegen des Verstoßes gegen § 60 Abs 1 Z 1 iVm § 4 Abs 1 und § 1 Abs 5 Z 1 AIFMG, BGBl Nr. 135/2013 idgF mit folgendem
Spruch: "I. Sie sind seit 13.01.2014 Geschäftsführer der im Firmenbuch des Landesgerichtes für ZRS Graz zu FN XXXX s eingetragenen XXXX GmbH mit Sitz in XXXX . Sie haben es in Ihrer Funktion als Geschäftsführer der XXXX GmbH g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: belangte Behörde) übermittelte mit Schreiben vom 24. März 2017 zwei Aufforderungen zur Rechtfertigung an XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer). In diesen Schreiben wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe es zu verantworten, dass von einer ihm zuzuordnenden Prüfnummer jeweils ein Anruf zu Werbezwecken getätigt wor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: belangte Behörde) übermittelte mit Schreiben vom 24. März 2017 zwei Aufforderungen zur Rechtfertigung an XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer). In diesen Schreiben wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe es zu verantworten, dass von einer ihm zuzuordnenden Prüfnummer jeweils ein Anruf zu Werbezwecken getätigt wor... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 30.10.2013 bis 07.04.2014 fand bei der XXXX (im Folgenden auch: "X-Bank") eine Prüfung (u.a.) gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA"), in den Räumlichkeiten der X-Bank im Zeitraum vom 02.12.2013 bis 11.12.2013 statt. Darüber wurde von der belangten Behörde ein Bericht vom 07.04.2014 verfasst (ON 1; im Folgenden sind mit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 30.10.2013 bis 07.04.2014 fand bei der XXXX(im Folgenden auch: "X-Bank") eine Prüfung (u.a.) gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA"), in den Räumlichkeiten der X-Bank im Zeitraum vom 02.12.2013 bis 11.12.2013 statt. Darüber wurde von der belangten Behörde ein Bericht vom 07.04.2014 verfasst (ON 1; im Folgenden sind mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied das Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg (als nunmehr belangte Behörde) betreffend die Beschwerdeführerin Folgendes: "Frau XXXX, geb. am XXXX, hat als ständige Vertreterin der Firma XXXX mit satzungsmäßigem Sitz in Italien und Verwaltungssitz in "XXXX" (Firmenbuchnummer: XXXX), und somit als gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "26.11.2015, um 17.47 Uhr in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag mit der E-Mailadresse ‚ XXXX ' eine elektronische Post (E-Mail) zu Zwecken der Direktwerbung (Inhalt: Angebote bezüglich individuell bedruckten Delux-P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "26.11.2015, um 18.47 Uhr in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag mit der E-Mailadresse ‚ XXXX ' eine elektronische Post (E-Mail) zu Zwecken der Direktwerbung (Inhalt: Angebote bezüglich individuell bedruckten Delux-P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Beschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde von XXXX , Beschwerdeführer zu W210 2128671-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 26.04.2016, dessen
Spruch: lautet (Hervorhebungen im Original): 1. Die vorliegende Beschwerde von römisch 40 , Beschwerdeführer zu W210 2128671-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 26.04.2016, dessen
Spruch: lautet (Hervorhebungen im Original): "... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde von XXXX, Beschwerdeführer zu W210 2128674-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 26.04.2016, dessen
Spruch: lautet (Hervorhebungen im Original): 1. Die vorliegende Beschwerde von römisch 40 , Beschwerdeführer zu W210 2128674-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 26.04.2016, dessen
Spruch: lautet (Hervorhebungen im Original): "Se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: "Sie waren zu den ua Zeiten Geschäftsführer der XXXX, somit deren außenvertretungsbefugtes Organ und gem § 9 Abs 1 VStG 1991 verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher und haben daher dafür einzustehen, dass von Ihrem Unternehmen aus (Absenderadresse XXXX) "Sie waren zu den ua Zeiten Geschäftsführer der römisch 40 , somit der... mehr lesen...