Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 19.09.2013, um 11.37 Uhr einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Dem Angerufenen wurde ein XXXX-Tarif ‚XXXX', Kosten von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 21.02.2014, um 09.30 Uhr einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Der Anrufer teilte dem Angerufenen mit, dass b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 05.02.2014 brachte XXXX bei der belangten Behörde den Erhalt von Werbeanrufen am 03.02.2014 um 16:00 Uhr, am 04.02.2014 um 13:00 Uhr sowie am 05.02.2014 durch eine Person im Auftrag der zweitbeschwerdeführenden Partei ohne das Vorliegen ihrer diesbezüglichen Einwilligung zur Anzeige. 1. Mit Schreiben vom 05.02.2014 brachte römisch 40 bei der belangten Behö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 19.09.2013, um 11.50 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 21.02.2014, um 09.30 Uhr einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Der Anrufer teilte dem Angerufenen mit, dass b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 19.09.2013, um 11.50 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 05.02.2014 brachte XXXX bei der belangten Behörde den Erhalt von Werbeanrufen am 03.02.2014 um 16:00 Uhr, am 04.02.2014 um 13:00 Uhr sowie am 05.02.2014 durch eine Person im Auftrag der zweitbeschwerdeführenden Partei ohne das Vorliegen ihrer diesbezüglichen Einwilligung zur Anzeige. 1. Mit Schreiben vom 05.02.2014 brachte römisch 40 bei der belangten Behö... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit E-Mail vom 21.07.2014 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint) wird der Beschwerdestelle der FMA mitgeteilt, dass die XXXX (im Folgenden auch: "TMA") gemäß Pkt. 2.3 ihrer (als Anlage beigefügten) AGB ihren Kunden eine inländische Bankverbindung bzw. Kreditkarte vorschreiben würde. 1. Mit E-Mail vom 21.07.2014 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint) wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit E-Mail vom 21.07.2014 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint) wird der Beschwerdestelle der FMA mitgeteilt, dass die XXXX (im Folgenden auch: "TMA") gemäß Pkt. 2.3 ihrer (als Anlage beigefügten) AGB ihren Kunden eine inländische Bankverbindung bzw. Kreditkarte vorschreiben würde. 1. Mit E-Mail vom 21.07.2014 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit E-Mail vom 21.07.2014 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint) wird der Beschwerdestelle der FMA mitgeteilt, dass die XXXX (im Folgenden auch: "TMA") gemäß Pkt. 2.3 ihrer (als Anlage beigefügten) AGB ihren Kunden eine inländische Bankverbindung bzw. Kreditkarte vorschreiben würde. 1. Mit E-Mail vom 21.07.2014 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit E-Mail vom 21.07.2014 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint) wird der Beschwerdestelle der FMA mitgeteilt, dass die XXXX (im Folgenden auch: "TMA") gemäß Pkt. 2.3 ihrer (als Anlage beigefügten) AGB ihren Kunden eine inländische Bankverbindung bzw. Kreditkarte vorschreiben würde. 1. Mit E-Mail vom 21.07.2014 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Am 07.10.2014 fand in den Räumlichkeiten der XXXX AG (Beschwerdeführerin zu 2.; in der Folge: beschwerdeführende Gesellschaft) ein "Company Visit" statt. Da die Zusammenlegung der Funktionen der internen Revision und Compliance aufgrund von Art, Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit sowie Art und Umfang der erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten aus Sicht der Fachabteilung der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Am 07.10.2014 fand in den Räumlichkeiten der XXXX AG (Beschwerdeführerin zu 2.; in der Folge: beschwerdeführende Gesellschaft) ein "Company Visit" statt. Da die Zusammenlegung der Funktionen der internen Revision und Compliance aufgrund von Art, Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit sowie Art und Umfang der erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten aus Sicht der Fachabteilung der ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: belangte Behörde) hat die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) mit Bescheid vom 25.08.2015, GZ FMA-UB0001.200/0020-BUG/2015, zugestellt am 26.08.2015, aufgefordert, binnen 6 Wochen nach Zustellung des Bescheides, die unerlaubte gewerbliche Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften österreichischer Kunden sowie die unerlaubte gewerbliche Ausführung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Schreiben der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) vom 28.05.2014, zugestellt durch Hinterlegung am 02.06.2014, wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der XXXX GmbH, FN XXXX (im Folgenden: Wertpapierfirma oder GmbH), seit 30.10.2012 und als damit gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. 52/1991 idgF, nach außen vertretungsbefugtes Organ hinsichtlich des Verdacht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Schreiben der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) vom 28.05.2014, zugestellt durch Hinterlegung am 02.06.2014, wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der XXXX GmbH, FN XXXX (im Folgenden: Wertpapierfirma oder GmbH), seit 24.08.2006 und als damit gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. 52/1991 idgF, nach außen vertretungsbefugtes Organ hinsichtlich des Verdacht... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit Straferkenntnis vom 02.01.2013, Zl. FMA-KL30 0769.100/0005-LAW/2012, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF) wegen Übertretung des § 40 Abs. 1 Z 1 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkt I.1.), des § 40 Abs. 2a Z 1 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkt I.2.), des § 40 Abs. 2a Z 3 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkte I.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit Straferkenntnis vom 02.01.2013, Zl. FMA-KL30 0769.100/0004-LAW/2012, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF) wegen Übertretung des § 40 Abs. 1 Z 1 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkt I.1.), des § 40 Abs. 2a Z 1 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkt I.2.), des § 40 Abs. 2a Z 3 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkte I.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit Straferkenntnis vom 02.01.2013, Zl. FMA-KL30 0769.100/0005-LAW/2012, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF) wegen Übertretung des § 40 Abs. 1 Z 1 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkt I.1.), des § 40 Abs. 2a Z 1 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkt I.2.), des § 40 Abs. 2a Z 3 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkte I.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit Straferkenntnis vom 02.01.2013, Zl. FMA-KL30 0769.100/0004-LAW/2012, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF) wegen Übertretung des § 40 Abs. 1 Z 1 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkt I.1.), des § 40 Abs. 2a Z 1 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkt I.2.), des § 40 Abs. 2a Z 3 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkte I.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsmitglied der XXXX (in Folge: AIB), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: 1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsmitgl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsmitglied der XXXX (in Folge: AIB), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: 1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsmitgl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung (im Folgenden auch: "RV") ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung (im Folgenden auch: "RV") ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid (Ermahnung) entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Landeshauptmann und vertretungsbefugtes Organ des Landes Tirol, somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Rechtsträgers "in XXXX " zu verantworten habe, dass am 08.01.2014 1. Mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Inhaber des Einzelunternehmens XXXX in XXXX, zu verantworten habe, dass von seinem Unternehmen aus "zwei E-Mails (Absenderadresse XXXX), somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die von Ihnen bzw Ihrem Unternehmen veranstaltete Familienwoche 2014 und diverse Coachings und Workshops an XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "14.08.2014, 14:51 Uhr, die E-Mail ‚XXXX' somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwendung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "14.08.2014, 14:53 Uhr, die E-Mail ‚XXXX' somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwendung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "14.08.2014, 14:51 Uhr, die E-Mail ‚XXXX' somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Produkte / Leistungen Ihres Unternehmens, unter Verwendung... mehr lesen...