Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 01.08.2013, lautet: römisch eins.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 01.08.2013, lautet: "I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgenden Sachverhalt erhoben: Sie sind seit 08.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.02.2014, BMVIT-636.540/0014-III/FBG/2014, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 07.03.2014, GZ BMVIT-631.540/1104-III/FBW/2013, entschied das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort in XXXX, nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass "am 01.08.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 07.03.2014, GZ BMVIT-631.540/1104-III/FBW/2013, entschied das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort in XXXX, nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass "am 01.08.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.02.2014, BMVIT-636.540/0014-III/FBG/2014, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.03.2014, KOA 13.500/14-072, entschied die KommAustria (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Rechtsträgers zu verantworten habe, im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.03.2014, KOA 13.500/14-024, vom nunmehrigen Beschwerdeführer am 01.04.2014 übernommen, entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Landeshauptmann des Landes XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Rechtsträgers zu verantworten habe, im Rahmen der Bek... mehr lesen...