Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: genannten Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am selben Tag, wurde über den BF gemäß Art. 28 Abs. 1 und 2 Dublin-Verordnung iVm. § 76 Abs. Abs. 2 Z 3 FPG iVm. § 57 Abs. 1 AVG die Schubhaft über den BF zum Zweck der Sicherung des Überstellungsverfahrens angeordnet. 1. M... mehr lesen...
Wesentliche Entscheidungsgründe: Wesentliche , ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsatz vom 31.01.2023 durch seine Rechtsberaterin als gewillkürte Vertreterin Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 13.01.2023 und die Anhaltung in Schubhaft seit 13.01.2023 und beantragte, das Bundesverwaltungsgericht möge eine mündliche Verhandlung unter Einverna... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsätzen vom 09.02.2023 gegen die Festnahme am 07.02.2023 und Anhaltung bis 08.02.2023 und gegen die am 08.02.2023 verhängte Schubhaft sowie die darauffolgende Anhaltung in Schubhaft und beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz des Aufwandes für Eingabengebühr, Schriftsatz und Verhandlung und dass da... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsätzen vom 09.02.2023 gegen die Festnahme am 07.02.2023 und Anhaltung bis 08.02.2023 und gegen die am 08.02.2023 verhängte Schubhaft sowie die darauffolgende Anhaltung in Schubhaft und beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz des Aufwandes für Eingabengebühr, Schriftsatz und Verhandlung und dass da... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...