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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein iranischer Staatsangehöriger, reiste am 09.09.2017 zunächst mit einem Touristenvisum C in das österreichische Bundesgebiet ein. In der Folge begab er sich nach Finnland und stellte dort am 03.10.2017 einen Asylantrag. Der BF wurde am 17.11.2017 von Finnland nach Österreich rücküberstellt und stellte hier am selben Tag einen (ersten) Antrag auf inte... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein iranischer Staatsangehöriger, reiste am 09.09.2017 zunächst mit einem Touristenvisum C in das österreichische Bundesgebiet ein. In der Folge begab er sich nach Finnland und stellte dort am 03.10.2017 einen Asylantrag. Der BF wurde am 17.11.2017 von Finnland nach Österreich rücküberstellt und stellte hier am selben Tag einen (ersten) Antrag auf inte... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein iranischer Staatsangehöriger, reiste am 09.09.2017 zunächst mit einem Touristenvisum C in das österreichische Bundesgebiet ein. In der Folge begab er sich nach Finnland und stellte dort am 03.10.2017 einen Asylantrag. Der BF wurde am 17.11.2017 von Finnland nach Österreich rücküberstellt und stellte hier am selben Tag einen (ersten) Antrag auf inte... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 06.06.2019 wurde BF1 , der Erstbeschwerdeführer, beim unrechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet betreten und aufgrund eines Festnahmeauftrags gemäß § 34 Abs. 3 Z 3 BFA-VG festgenommen. Zur Effektuierung der Abschiebung wurde er in das Polizeianhaltezentrum PAZ 01 (PAZ PAZ 01 ) überstellt. Am 06.06.2019 wurde BF1 , der Erstbeschwerdeführer, beim unrechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgeb... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 06.06.2019 wurde BF1 , der Erstbeschwerdeführer, beim unrechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet betreten und aufgrund eines Festnahmeauftrags gemäß § 34 Abs. 3 Z 3 BFA-VG festgenommen. Zur Effektuierung der Abschiebung wurde er in das Polizeianhaltezentrum PAZ 01 (PAZ PAZ 01 ) überstellt. Am 06.06.2019 wurde BF1 , der Erstbeschwerdeführer, beim unrechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgeb... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 06.06.2019 wurde BF1 , der Erstbeschwerdeführer, beim unrechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet betreten und aufgrund eines Festnahmeauftrags gemäß § 34 Abs. 3 Z 3 BFA-VG festgenommen. Zur Effektuierung der Abschiebung wurde er in das Polizeianhaltezentrum PAZ 01 (PAZ PAZ 01 ) überstellt. Am 06.06.2019 wurde BF1 , der Erstbeschwerdeführer, beim unrechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgeb... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste um den 10.06.2023 in das österreichische Bundesgebiet ein. Er verfügte über keinen gültigen Aufenthaltstitel, kein Reisedokument oder sonstige Dokumente und befand sich illegal im Bundesgebiet. Er wurde am XXXX 2023, um XXXX Uhr im Bundesgebiet von Polizisten betreten, festgenommen und in ein Polizeianhaltezentrum (im Folgenden PAZ) eingeliefert. Der Beschwerdef... mehr lesen...
, Zu 1) Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann die Entscheidung in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt w... mehr lesen...