Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Mandatsbescheid vom 09.10.2025 verhängte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) gemäß Art. 28 Abs. 1 und 2 Dublin-VO iVm § 76 Abs. 2 Z 3 FPG über den Beschwerdeführer die Schubhaft zum Zwecke der Sicherung des Überstellungsverfahrens. Dieser Mandatsbescheid wurde ihm am selben Tag zugestellt. Seither wird der Beschwerdeführer im Polizeianhaltezentrum HERNAL... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“), ist ein Staatsangehöriger von Tunesien. Der BF reiste illegal in Österreich ein und stellte hier am 14.09.2022 einen Asylantrag. Noch während seines laufenden Asylverfahrens wurde der BF mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom 31.10.2023 wegen des Verstoßes gegen mehrere Delikte, und zwar gegen § 99 StGB, § 84 StGB, § 105 StGB, § 106 StGB, § 144 StGB und § 12... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), einer usbekischen Staatsbürgerin, wurde am 11.8.2022 ein vom 15.8.2022 bis 6.9.2022 gültiges ungarisches Visum der Kategorie C ausgestellt. Sie wurde am 11.8.2025 im Zuge einer Auseinandersetzung im österreichischen Bundesgebiet angetroffen und gegen sie wurde am selben Tag ein Festnahmeauftrag erlassen. Im Rahmen einer niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesamt f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“), ein indischer Staatsangehöriger, hat Indien im Jahr 2022 verlassen und ist in das österreichische Bundesgebiet eingereist, wo er am 24.09.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat. Am 18.10.2022 wurde das Asylverfahren eingestellt, weil der BF in der Zwischenzeit untergetaucht war. Am 24.10.2025 wurde der BF einer Personenkontrolle durch Exek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am XXXX .2025 wurde der BF an seiner Meldeadresse festgenommen und am XXXX .2025 einer Delegation Afghanistans vorgeführt. In weiterer Folge wurde er als afghanischer Staatsangehöriger identifiziert. Am römisch 40 .2025 wurde der BF an seiner Meldeadresse festgenommen und am römisch 40 .2025 einer Delegation Afghanistans vorgeführt. In weiterer Folge wurde er als afghanischer Staatsangehöriger identifiziert. Es folgte eine niederschriftliche B... mehr lesen...