Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: BFA) vom 05.09.2023, dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) am selben Tag übergeben, wurde über den BF die Schubhaft gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG iVm § 57 Abs. 1 AVG zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme angeordnet. Der BF wurde von 05.09.2023 bis 07.09.2023 in Schubhaft angehalten. 1. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei (BF), ein männlicher Staatsangehöriger Nigerias, befindet sich seit 29.01.2024 neuerlich in Schubhaft. Der bisherige Verfahrensgang ergibt sich aus dem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 05.02.2024 (auszugsweise): „1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: BFA) vom 26.01.2024, dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) am ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge: BFA) vom 18.02.2024, dem Beschwerdeführer (in weiterer Folge: BF) am selben Tag übergeben, wurde über den BF die Schubhaft gemäß Art. 28 Abs. 1 und 2 Dublin-Verordnung iVm § 76 Abs. 2 Z 3 FPG iVm § 57 Abs. 1 AVG zur Sicherung des Überstellungsverfahrens angeordnet. Der BF wird seither in Schubhaft angehalten. 1. Mit angef... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 7.2.2024 langte die gegenständliche Beschwerde des BF beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein. Am 7.2.2024 wurde gegen die Anhaltung in Schubhaft ab 1.2.2024 und die fortdauernde Anhaltung Beschwerde erhoben und ausgeführt, dass sich in Wien zwei Brüder und zwei Schwestern des BF mit deren Familien befinden würden, die alle die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen würden. Zudem würden sich seine Exfrau sowie dere... mehr lesen...