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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 16.12.2021, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 02.03.2022, eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abs... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Rahmen einer Kontrolle nach den Ausländerbeschäftigungsgesetz am 14.10.2021 durch Organe der FInazpolizei, Team 20, gegen 17:40 Uhr, in XXXX wurden zwei Dienstnehmer bei der XXXX GmbH (In Folge als BF bezeichnet) bei der Arbeit betreten, ohne zu Sozialversicherung gemeldet zu sein. 1. Im Rahmen einer Kontrolle nach den Ausländerbeschäftigungsgesetz am 14.10.2021 durch Organe der F... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.03.2022, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 21.04.2022 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschl... mehr lesen...
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Begründung: Zu A.) Zurückweisung des Antrages, Ausführungen zur Unbefangenheit: Weder §7 AVG noch § 6 VwGVG räumen ein förmliches Antragsrecht- oder Ablehnungsrecht ein (siehe Hengstschläger/Leeb, AVG [2. Ausgabe 2014], zu § 7 Rz 17). Der Antrag war daher zurückzuweisen. Weder §7 AVG noch Paragraph 6, VwGVG räumen ein förmliches Antragsrecht- oder Ablehnungsrecht ein (siehe Hengstschläger/Leeb, AVG [2. Ausgabe 2014], zu Paragraph 7, Rz 17). Der Antrag war daher zurüc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: belangte Behörde), vom XXXX , GZ: XXXX , wurde die vom Beschwerdeführer bezogene Notstandshilfe gemäß §§ 38, 24 Abs. 1, 7 und 9 Abs. 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) mangels Arbeitsfähigkeit ab dem XXXX eingestellt. Begründet wurde ausgeführt, dass sich der Beschwerdeführer niederschri... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12.01.2022, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 18.01.2022 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss sein... mehr lesen...