Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Mistelbach vom 02.07.2026 wurde gemäß § 10 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für 56 Bezugstage ab 30.06.2026 ausgesprochen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschäftigung als KFZ-Spengler bei einem Lackier- und Spenglereibetrieb in XXXX infolge Verschuldens des Beschwerdeführers nicht zustande gekommen sei.
Gründe: für eine Nachsicht der Rechtsfolgen würden nicht vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) vom 03.04.2026 wurde die Einstellung der Notstandshilfe ab 20.02.2026 gemäß § 33 Abs. 2 iVm §§ 38, 24 Abs. 1, 7 und 9 Abs. 1 AlVG ausgesprochen. Diesem Bescheid lag zugrunde, dass der Beschwerdeführer laut AMS nicht bereit gewesen sei, eine von der regionalen Geschäftsstelle vermittelte, zumutbare Stelle als Transitarbeitskraft bei der Firma XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) vom 23.06.2026 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 08.06.2026 bis 15.06.2026 gemäß § 49 AlVG kein Arbeitslosengeld erhalte. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice römisch 40 (im Folgenden: AMS) vom 23.06.2026 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 08... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.) Eingangs gilt es zunächst festzuhalten, dass bereits am 09.02.2026 und 10.02.2026 beim Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) mehrere E-Mails des XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) eingelangt sind. Ungeachtet der Tatsache, wonach es sich bei einer Einbringung per E-Mail um keine zulässige Einbringungsform iSd § 1 BVwG-EVV handelt sowie der höchstgerichtlichen Rechtsprechung des VwGH, wonach für die Einleitu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: AMS) vom 13.03.2026 wurde festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 10 iVm § 38 AlVG für 56 Bezugstage ab 24.02.2026 keine Notstandshilfe erhalte. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer die Annahme einer Beschäftigung als Außendienstmitarbeiter bei der F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Wien Hauffgasse vom 15.06.2026 wurde unter Bezugnahme auf § 49 AlVG ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin im Zeitraum vom 29.04.2026 bis 11.06.2026 keine Notstandshilfe erhält (Spruchpunkt A). Begründend wurde diesbezüglich ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 29.04.2026 nicht eingehalten und sich erst wieder am 12.06.2026 bei der zuständ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien XXXX (in der Folge: AMS) vom 08.06.2026 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 22.05.2026 bis 02.06.2026 keine Notstandshilfe erhalte. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 22.05.2026 nicht eingehalten und sich erst wieder am 03.06... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS St. Pölten vom 30.04.2026 wurde gemäß § 38 iVm § 10 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe für 42 Bezugstage ab 01.04.2026 ausgesprochen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin das Zustandekommen einer zugewiesenen, zumutbaren Beschäftigung als Raumpflegerin beim Dienstgeber XXXX Ges.m.b.H. & Co. KG ohne triftigen Grund vereitelt habe.
Gründe: für eine Nach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist seit 09.04.2026 zivildienstpflichtig, seine Tauglichkeit wurde mit 09.04.2026 festgestellt. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist seit 09.04.2026 zivildienstpflichtig, seine Tauglichkeit wurde mit 09.04.2026 festgestellt. 1.2. Am 01.05.2026 beantragte der Beschwerdeführer Aufschub des Zivildienstes b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) vom 02.06.2026 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 11.05.2026 bis 31.05.2026 gemäß § 49 AlVG kein Arbeitslosengeld erhalte. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice römisch 40 (im Folgenden: AMS) vom 02.06.2026 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 11... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1.1. Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) vom 22.05.2026, VN: XXXX , wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) den Anspruch auf Notstandshilfe für 56 Tage ab 30.04.2026 gemäß § 38 iVm. § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) verloren habe. 1.1. Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid des Arbeitsmarktservice römisch 40 (im Folgenden: AMS) vom 22... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: AMS; belangte Behörde) vom XXXX wurde der Bezug der Notstandshilfe des Beschwerdeführers vom XXXX bis XXXX eingestellt, da er den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am XXXX nicht eingehalten und sich erst am XXXX bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle gemeldet habe (Spruchpunkt A). Die belangte Behörde schloss die aufsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: AMS; belangte Behörde) vom XXXX wurde der Bezug der Notstandshilfe der Beschwerdeführerin vom XXXX bis XXXX eingestellt, da sie den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am XXXX nicht eingehalten und sich erst am XXXX bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle gemeldet habe (Spruchpunkt A). Die belangte Behörde schloss die aufs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge als AMS oder „belangte Behörde“ bezeichnet) vom 17.03.2026 wurde festgestellt, dass der Bezug der Notstandshilfe gemäß § 33 Abs. 2 iVm §§ 38, 24 Abs. 1, 7 und 9 Abs. 1 AlVG ab 04.03.2026 eingestellt wird, da von einem dauerhaften Mangel an Arbeitswilligkeit auszugehen ist. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice römisch 40 (in der Folge als AMS oder „b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Favoritenstraße (im Folgenden „belangte Behörde“) vom 11.05.2026 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden „Beschwerdeführer“) für den Zeitraum vom 20.04.2026 bis 05.05.2026 gem. § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) kein Arbeitslosengeld erhalte. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Favoritenstraße (im Folgenden „belangte Behör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice St. Pölten (im Folgenden „belangte Behörde“) vom 19.05.2026 wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden „Beschwerdeführer“) für 56 Tage ab 30.04.2026 gem. § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Das angeführte Ausmaß an Bezugstagen verlängere sich um jene Tage, an denen ein Bezug von Krankengeld vorliegt. Die Aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Schloßhofer Straße (im Folgenden „belangte Behörde“) vom 12.05.2026 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass gemäß 16 Abs. 1 lit g in Verbindung mit §§ 38 AlVG der Bezug von Notstandshilfe mit 20.03.2026 eingestellt werde. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Schloßhofer Straße (im Folgenden „belangte Behörde“) vom 12.05.2026 wurde im Spruchpunkt A) ausgespr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) vom 02.06.2026 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 24.04.2026 bis 17.05.2026 gemäß § 49 AlVG keine Notstandshilfe erhalte. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice römisch 40 (im Folgenden: AMS) vom 02.06.2026 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1.1. Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) vom 03.04.2026, VN: XXXX , wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) den Anspruch auf Notstandshilfe für 56 Tage ab 11.03.2026 gemäß § 38 iVm. § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) verloren habe. 1.1. Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid des Arbeitsmarktservice römisch 40 (im Folgenden: AMS) vom 03.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Lemböckgasse (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 07.05.2026 wurde unter Spruchpunkt A) gemäß § 49 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld vom 03.04.2026 bis 22.04.2026 ausgesprochen. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Lemböckgasse (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 07.05.2026 wurde unter Spruchpunkt A) gemäß Paragrap... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS St. Pölten vom 06.05.2026 wurde gemäß § 33 Abs. 2 iVm §§ 38, 24 Abs. 1, 7 und 9 Abs. 1 AlVG die Notstandshilfe mangels Arbeitswilligkeit ab 30.03.2026 eingestellt. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin nicht bereit sei, eine durch das AMS vermittelte, zumutbare Beschäftigung als Hilfsköchin beim Dienstgeber XXXX anzunehmen. Seit 13.03.2026 sei es bereits zweimal zu eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 25.01.2026, eingelangt bei der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde) am 26.01.2026, beantragte Herr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) die rückwirkende Ausstellung des S1 Formulars ab dem 01.09.2013 und die korrekte Hinterlegung des „Stauts 4“ im EESSI-Datensatz. 1. Mit Schreiben vom 25.01.2026, eingelangt bei der Österreichischen Gesun... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.05.2025 sprach das AMS (belangte Behörde) den Anspruchsverlust der Notstandshilfe ab dem 19.05.2025 für 42 Tage aus. Begründend wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe aufgrund ihrer unrealistischen Gehaltsforderungen eine mögliche Arbeitsaufnahme vereitelt. 2. Mit Schreiben vom 11.06.2025 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde gegen den Bescheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien XXXX (in der Folge: AMS) vom 02.04.2026 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 13.02.2026 bis 30.03.2026 keine Notstandshilfe erhalte. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 13.02.2026 nicht eingehalten und sich erst wieder am 31.03.202... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) vom 16.03.2026 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Leistung in der Höhe von EUR 1.205,- verpflichtet werde. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice römisch 40 (im Folgenden: AMS) vom 16.03.2026 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass der Beschwerd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice St. Pölten (in der Folge: „belangte Behörde“ genannt) vom 15.04.2026 wurde gemäß § 33 Abs. 2 iVm den §§ 38, 24 Abs. 1, 7 und 9 Abs. 1 das Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in der geltenden Fassung, die Notstandshilfe des Beschwerdeführers mangels Arbeitswilligkeit ab 19.03.2026 eingestellt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice St. Pölten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (AMS) Mistelbach (in der Folge: „belangte Behörde“ genannt) vom 07.05.2026 wurde gemäß § 33 Abs. 2 iVm den §§ 38, 7 Abs. 2 und 8 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in der geltenden Fassung, ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer wegen der Weigerung, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, ab 20.04.2026 keine Notstandsh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 11.11.2024 – Bescheid; Anspruchsverlust des Arbeitslosengeldes 40 Bezugstage ab 14.10.2024 02.04.2025 – Antrag des XXXX (in der Folge als beschwerdeführende Partei bzw. „bP“ bezeichnet) auf Notstandshilfe beim AMS XXXX (in der Folge als „AMS“ bzw. belangte Behörde „bB“ bezeichnet) 02.04.2025 – Antrag des römisch 40 (in der Folge als beschwerdeführende Partei bzw. „bP“ bezeichnet) auf Notstandshilfe beim AMS... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 23.01.2025 sprach das AMS XXXX (belangte Behörde) gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) den Anspruchsverlust des Arbeitslosengeldes ab 17.12.2024 für 42 Tage aus. Begründend wurde ausgeführt, dass das AMS am 17.12.2025 Kenntnis erlangt habe, dass der Beschwerdeführer das Zustandekommen einer zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung bei der Firma XXXX (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Lemböckgasse (in der Folge: „belangte Behörde“ genannt) vom 08.05.2026 wurde unter Spruchpunkt A) gemäß § 49 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld vom 07.04.2026 bis 05.05.2026 ausgesprochen. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Lemböckgasse (in der Folge: „belangte Behörde“ genannt) vom 08.05.2026 wurde unter Spruchpunkt A) gemäß Para... mehr lesen...