Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (kurz: BF) brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser per E-Mail einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein. Mit diesem machte er als Befreiungsgrund den Bezug "von Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (= Bf) steht in Notstandshilfebezug. 2. Die belangte Behörde Arbeitsmarktservice Tulln (= AMS) verfügte mit dem auf einem Formularvordruck ausgestellten Bescheid vom 17.07.2015 den Verlust des Anspruchs der Bf auf Notstandshilfe von 13.07.2015 bis 06.09.2015 ohne Nachsichtserteilung gemäß § 10 Abs 3 AlVG (Spruchpunkt A) des angefochtenen Bescheids) iZm einer Wiedereingliederungsmaß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin XXXX (= Bf) erhielt von der belangten Behörde Arbeitsmarktservice Amstetten (= AMS) eine mit 21.05.2015 datierte Bescheidausfertigung zugestellt, die va aus Textbausteinen eines Formulars besteht, wonach die Bf gemäß Spruchpunkt A) dieser Bescheidausfertigung den Anspruch auf Notstandshilfe von 04.05.2015 bis 28.06.2015 wegen Vereitelung eines möglichen Arbeitsantritts beim XXXX verlöre. Nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführer, kosovarische Staatsangehörige, reisten im gemeinsamen Familienverband in das österreichische Bundesgebiet ein und brachten am 03.02.2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Bei der Erstbeschwerdeführerin handelt es sich um die Mutter der volljährigen Zweitbeschwerdeführerin und der minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer. Die Erstbeschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführer, kosovarische Staatsangehörige, reisten im gemeinsamen Familienverband in das österreichische Bundesgebiet ein und brachten am 03.02.2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Bei der Erstbeschwerdeführerin handelt es sich um die Mutter der volljährigen Zweitbeschwerdeführerin und der minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer. Die Erstbeschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführer, kosovarische Staatsangehörige, reisten im gemeinsamen Familienverband in das österreichische Bundesgebiet ein und brachten am 03.02.2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Bei der Erstbeschwerdeführerin handelt es sich um die Mutter der volljährigen Zweitbeschwerdeführerin und der minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer. Die Erstbeschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführer, kosovarische Staatsangehörige, reisten im gemeinsamen Familienverband in das österreichische Bundesgebiet ein und brachten am 03.02.2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Bei der Erstbeschwerdeführerin handelt es sich um die Mutter der volljährigen Zweitbeschwerdeführerin und der minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer. Die Erstbeschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführer, kosovarische Staatsangehörige, reisten im gemeinsamen Familienverband in das österreichische Bundesgebiet ein und brachten am 03.02.2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Bei der Erstbeschwerdeführerin handelt es sich um die Mutter der volljährigen Zweitbeschwerdeführerin und der minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer. Die Erstbeschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX im Beschwerdeverfahren vertreten durch Preu Bohlig & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer, Leopoldstraße 11a, 80802 München, Deutschland, in der Folge als Antragstellerin bezeichnet, beantragte beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen - BASG, Traisengasse 5, 1200 Wien, in der Folge belangte Behörde genannt, die Zulassung der Arzneispezialität Bendamustin 2,5 mg/ml Pulver für ein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach Durchführung eines Verwaltungsverfahrens hat das Bundesdenkmalamt mit dem ersten Spruchpunkt des Bescheides vom 30.12.2012, Zl. 54.042/2/2012, ausgesprochen, dass die Erhaltung des Wohnhauses, XXXX, in Wien 2., XXXX, GB 01657 Leopoldstadt (im Erkenntnis kurz: Objekt) gemäß §§ 1, 3 DMSG im öffentlichen Interesse gelegen sei. 1. Nach Durchführung eines Verwaltungsverfahrens hat das Bundesdenkmalamt mit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die XXXX, im Beschwerdeverfahren vertreten durch Preu Bohlig & Partner Partnerschaftsgesellschaft, Leopoldstraße 11a, 80802 München, Deutschland, in der Folge als Antragstellerin bezeichnet, beantragte beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen - BASG, Traisengasse 5, 1200 Wien, in der Folge belangte Behörde genannt, die Zulassung der Arzneispezialität Bendalkyl 2,5 mg/ml Pulver für ein Konzentrat zur Herstell... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die XXXX, im Beschwerdeverfahren vertreten durch Preu Bohlig & Partner Partnerschaftsgesellschaft, Leopoldstraße 11a, 80802 München, Deutschland, in der Folge als Antragstellerin bezeichnet, beantragte beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen - BASG, Traisengasse 5, 1200 Wien, in der Folge belangte Behörde genannt, die Zulassung der Arzneispezialität Bendinfus 2,5 mg/ml Pulver für ein Konzentrat zur Herstell... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Dem Beschwerdeführer XXXX(= Bf) wurde von der belangten Behörde Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse (= AMS) eine mit 07.04.2015 datierte Bescheidausfertigung, die va aus Textbausteinen eines Formulars besteht, zugestellt, wonach der Bf gemäß Spruchpunkt A) dieser Bescheidausfertigung den Anspruch auf Notstandshilfe von 26.03.2015 bis 06.05.2015 wegen Vereitelung des Erfolgs einer Wiedereingliederungsmaßnahme verlör... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Dem Beschwerdeführer XXXX (= Bf) wurde von der belangten Behörde Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße (= AMS) ein mit 17.03.2015 datierter Bescheid, der va aus Textbausteinen eines Formulars besteht, zugestellt, wonach der Bf gemäß Spruchpunkt A) im Wesentlichen den Anspruch auf Notstandshilfe von 10.03.2015 bis 24.04.2015 verliert, weil er entgegen einer niederschriftlichen Vereinbarung vom 12.01.2015 dem AM... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde über den Antrag der Beschwerdeführerin vom 16.01.2015 auf Einräumung des Kurzberichterstattungsrechts durch die XXXX gemäß § 5 FERG wie folgt entschieden: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde über den Antrag der Beschwerdeführerin vom 16.01.2015 auf Einräumung des Kurzberichterstattungsrechts durch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices Krems vom 17.03.2015 wurde im Spruchpunkt A des bekämpften Bescheides gemäß § 10 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 23.02.2015 bis 05.04.2015 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices Krems vom 17.03.2015 wurde im Spruchpunkt A des bekämpften Bescheides gemäß Paragraph 10, AlVG idgF der Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices Mistelbach vom 25.03.2015 wurde im Spruchpunkt A des bekämpften Bescheides gemäß § 10 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 12.03.2015 bis 22.04.2015 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices Mistelbach vom 25.03.2015 wurde im Spruchpunkt A des bekämpften Bescheides gemäß Paragraph 10... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservices Graz West und Umgebung (im folgenden AMS) vom 06.03.2015 wurde der Bezug des Arbeitslosengeldes für den Zeitraum 15.02.2015-28.03.2015 gemäß § 10 Abs. 1 AlVG idgF widerrufen. Im Spruchpunkt B dieses Bescheides wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs.2 VwGVG idgF ausgeschlossen. Begründet wurde dies damit, dass ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices Krems vom 06.03.2015 wurde im Spruchpunkt A des bekämpften Bescheides gemäß § 38 iVm § 10 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 16.02.2015 bis 29.03.2015 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices Krems vom 06.03.2015 wurde im Spruchpunkt A des bekämpften Bescheides gemäß Paragraph 38, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices Wien Dresdner Straße (im Folgenden: Arbeitsmarktservice) vom 16.03.2015 wurde im Spruchpunkt A) der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 A) der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe gemäß Paragraph 38, in Verbindung mit Paragraph 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) idgF für den Zeitraum vom 12.02.2015 bis zum 05.03.2015 ausgesprochen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Neunkirchen vom 16.12.2014 wurde der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld gem. § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) idgF für den Zeitraum vom 01.12.2014 bis 11.01.2015 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Neunkirchen vom 16.12.2014 wurde der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld gem. Paragraph 10, Arbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer XXXX (= Bf) erhielt im Herbst 2014 ein Schreiben des Arbeitsmarktservice XXXX (= AMS), wonach er am 11.02.2015 ein Vorstellungs- und Informationsgespräch bei der Emmausgemeinschaft zu absolvieren hätte. 1. Der Beschwerdeführer römisch 40 (= Bf) erhielt im Herbst 2014 ein Schreiben des Arbeitsmarktservice römisch 40 (= AMS), wonach er am 11.02.2015 ein Vorstellungs- und Informationsgespräch be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) stand zum Zeitpunkt der angelasteten Pflichtverletzung in einem öffentlich-rechtlichen, zeitlich befristeten Dienstverhältnis als Unteroffizier auf Zeit beim österreichischen Bundesheer. 2. Am 05.05.2014 erstattete der Kommandant des Jägerbataillons XXXX als zuständiger Disziplinarvorgesetzter Disziplinaranzeige gegen den BF bei der Disziplinarkommission für Soldaten (DKS) und S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen, zeitlich befristeten Dienstverhältnis als Unteroffizier auf Zeit beim österreichischen Bundesheer. 2. Am 05.05.2014 erstattete der Kommandant des Jägerbataillons XXXX als zuständiger Disziplinarvorgesetzter Disziplinaranzeige gegen den BF bei der Disziplinarkommission für Soldaten (DKS) und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ST. PÖLTEN... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen, zeitlich befristeten Dienstverhältnis als Unteroffizier auf Zeit beim österreichischen Bundesheer. 2. Am 05.05.2014 erstattete der Kommandant des Jägerbataillons XXXX (JgB) als zuständiger Disziplinarvorgesetzter Disziplinaranzeige gegen den BF bei der Disziplinarkommission für Soldaten (DKS) und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt I.1. Mit Bescheid vom 24.10.2014, GZ FMA-BV27 1007/0012-INV/2014, der antragstellenden Gesellschaft (in Folge: die AS) nachweislich zugestellt am 29.10.2014, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) der AS die Zahlung von Zinsen gemäß § 43 Abs.1 Z 2 BMSVG in Höhe von EUR 1.697.260,27 aufgetragen. Der
Spruch: des angefochtenen Bescheides lautet: römisch eins.1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (BF) wurde erstmals am 29.02.2012 festgestellt. 2. Die Zivildienstpflicht des BF wurde mit Bescheid der ZISA vom 25.09.2012, Zl. 384295/1/ZD/2012 mit Wirkung 30.07.2012 rechtskräftig festgestellt. 3. Mit Bescheid der ZISA vom 22.11.2012, Zl. 384295/17/ZD/1112 wurde dem BF gem. § 14 Abs. 1 ZDG ein Aufschub des Antritts des ordentlichen Zivildienstes bis längstens 3... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.01.2014, VersNr. XXXX, der Regionalstelle des Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse (AMS) wurde der Bezug des Arbeitslosengeldes des Beschwerdeführers für den Zeitraum 01.01.2012 bis 29.02.2012 widerrufen und dieser zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes in der Höhe von € 1. Mit Bescheid vom 28.01.2014, VersNr. römisch 40 , der Regionalstelle des Arbeitsmarktservice Wien ... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die XXXX, vertreten durch Schwarz Schönherr Rechtsanwälte KG, Parkring 12, 1010 Wien, in der Folge als Antragstellerin bezeichnet, beantragte beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen - BASG, Traisengasse 5, 1200 Wien, in der Folge belangte Behörde genannt, die Zulassung der Arzneispezialität XXXX gemäß §§ 10 Abs 1 und 15 iVm 20 AMG. Die römisch 40 , vertreten durch Schwarz Schönherr Rechtsanwälte KG, Parkring 12, 1010 Wien, in der Folge als Antr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die FMA erließ am 11.08.2014 den oben angeführten Bescheid zu FMA-UB0001.300/0005-BUG/2014 gegen die antragstellende Gesellschaft, dieXXXX. In diesem wurde der antragstellenden Gesellschaft aufgetragen, bis spätestens 25.08.2014 Kopien aller bisher abgeschlossenen Verträge über Darlehen mit Gewinnbeteiligung vorzulegen. Bei Nichtentsprechung wurde die Verhängung einer Zwangsstrafe iHv € 10.000 mittels separatem Beschei... mehr lesen...