Norm: PartG §1VerG §2
Rechtssatz: Hat eine politische Partei durch Hinterlegung ihrer Satzung beim Bundesministerium für Inneres gemäß § 1 Abs 4 Parteiengesetz Rechtspersönlichkeit erlangt, sind aber in diesem Zeitpunkt die organschaftlichen Vertreter entsprechend den in der Satzung vorgesehenen Organen noch nicht bestellt, so vertreten bis zur Bestellung der organschaftlichen Vertreter in analoger Anwendung von § 2 Abs 2 Satz 2 VerG 2002 die G... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ZPO §1 AbZPO §1 cZPO §1 f3PartG §1
Rechtssatz: Der Klub der Landtagsabgeordneten einer politischen Partei, der Belangsendungen im Rundfunk veranlasst hat, ist im Unterlassungsprozess nach § 16 ABGB beziehungsweise § 1330 Abs 2 ABGB parteifähig (und passiv legitimiert). Entscheidungstexte 6 Ob 270/01a Entscheidungstext OGH 29.11.2001 6 Ob 270/01a ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §1295 IId2ZPO §1 Af3PartG §1
Rechtssatz: Als Veranstalter des Festes einer Gemeindeparteiorganisation ohne Rechtspersönlichkeit, die lediglich eine territoriale Untergliederung der mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Landespartei ist, ist letztere anzusehen. Entscheidungstexte 2 Ob 2026/96x Entscheidungstext OGH 25.04.1996 2 Ob 2026/96x ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In den Ausgaben der Tageszeitung "Salzburger Nachrichten" vom 10.2.1989 und vom 14.2.1989 sowie in der Ausgabe der Tageszeitung "Neue Kronenzeitung" ("Salzburg Krone") vom 12.2.1989 erschien folgendes Inserat: "Jeder Österreicher mit einem Reinvermögen von S 500.000 (nach Abzug der Freibeträge) zahlt jährlich S 5.000 an Vermögenssteuer, FPÖ-Chef Jörg H*** zahlt für sein Reinvermögen (Bärental) von S 150,000.000 nur S 14. Eine Information der Salzburger Volkspa... mehr lesen...
Norm: PartG §1
Rechtssatz: Sinn und Zweck des PartG kann es nur sein, durch den einfachen Weg der Hinterlegung der Satzung, die einen bestimmten Mindestinhalt hinsichtlich der Vertretung nach außen enthalten muß, eine für jedermann leicht überschaubare und gleiche Rechtslage für alle politische Parteien, also auch für die sogenannten "Altparteien" (ÖVP, SPÖ, KPÖ) herbeizuführen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: PartG §1
Rechtssatz: Auch die zur Zeit des Inkrafttretens des PartG bereits bestandenen Parteien sind verpflichtet, gemäß § 1 Abs 4 PartG ihre Statuten beim Bundesministerium für Inneres zu hinterlegen, sofern sie nicht bereits als Verein organisiert sind; dies gilt auch für jene Unterorganisationen dieser Parteien, denen die Statuten der "Mutterpartei" das Recht auf Organisation in Form eigener Rechtspersönlichkeit gestattet. Die Verletz... mehr lesen...
Norm: PartG §1
Rechtssatz: Den Landesparteiorganisationen der ÖVP kommt Parteifähigkeit auch dann zu, wenn die "Mutterpartei" und ein Teil der selbständigen Unterorganisationen, nicht jedoch alle, vom Recht der Hinterlegung der Satzung Gebrauch gemacht haben. Entscheidungstexte 8 Ob 605/90 Entscheidungstext OGH 29.11.1990 8 Ob 605/90 Veröff: SZ 63/216 ... mehr lesen...
Norm: PartG §1VerG allg
Rechtssatz: Das VerG findet auf politische Parteien keine Anwendung. Entscheidungstexte 8 Ob 605/90 Entscheidungstext OGH 29.11.1990 8 Ob 605/90 Veröff: SZ 63/216 2 Ob 65/08k Entscheidungstext OGH 10.04.2008 2 Ob 65/08k Auch; Veröff: SZ 2008/47 European Cas... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 10. Februar 1987 zu 9 Cg 51/87 des Landesgerichtes Salzburg gegen die "B*** zu Handen des Zustellungsbevollmächtigten Dr. Eckehart Z***" als beklagte Partei eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der beklagten Partei, es zu unterlassen, sie der Grundstücksspekulation zu zeihen. Die beklagte Partei habe nämlich - gekennzeichnet, als eine "Information der Bürgerliste" - in der Ausgabe der "Salzburger Nachrichten" vom 27. Jänner 1987 ein Ins... mehr lesen...
Norm: ABGB §26PartG §1ZPO §1 Af3
Rechtssatz: Politische Parteien, die der Plicht, ihre Satzung zu veröffentlichen und zu hinterlegen, nicht nachkommen, sind - weil "unerlaubte Gesellschaften" - auch nicht nach § 26 ABGB rechtsfähig; wohl aber trifft dies auf die sogenannten "Wahlparteien" zu, auf die sich das ParteienG nicht bezieht. Entscheidungstexte 4 Ob 600/88 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26PartG §1ZPO §1 Ab
Rechtssatz: Es kann auch eine faktische Tätigkeit als Rechtsträger genügen, um die Parteifähigkeit bejahen zu können, ebenso ist die Rechtsfähigkeit einer politischen Partei zu bejahen, wenn noch Vermögen vorhanden ist. Entscheidungstexte 1 Ob 663/79 Entscheidungstext OGH 12.09.1979 1 Ob 663/79 8 Ob 605... mehr lesen...
Norm: ABGB §26PartG §1ZPO §1 Af3
Rechtssatz: Durch das Parteiengesetz wurde die Rechtspersönlichkeit der bisher bestehenden politischen Parteien nicht aufgehoben. Sie bestehen unverändert weiter. Entscheidungstexte 1 Ob 663/79 Entscheidungstext OGH 12.09.1979 1 Ob 663/79 4 Ob 600/88 Entscheidungstext OGH 10.01.1989 4 Ob 60... mehr lesen...
Der Kläger wurde am 26. Oktober 1960 Mitglied der beiden beklagten Parteien, das sind eine österreichische politische Partei und ihre Landesgruppe X. Mit Erkenntnis des Landesparteigerichtes der Landesgruppe X vom 22. Juni 1976 wurde der Kläger schuldig erkannt, er habe durch Verfassung und Verbreitung des Rundschreibens an die Mitglieder der Bezirksparteiorganisation V vom 29. Mai 1976 1. ein Verhalten gesetzt, das geeignet ist, das Ansehen der Partei zu schädigen und den Zusammenhal... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVaPartG §1
Rechtssatz: Auch nach dem PartG BGBl 1975/404 sind die politischen Parteien keine Körperschaften des öffentlichen Rechtes und ihre Beziehungen zu den Mitgliedern privatrechtlicher Natur. Entscheidungstexte 6 Ob 727/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 6 Ob 727/78 Veröff: EvBl 1979/85 S 269 = SZ 51/154 = JBl 1981,812 (zustimmend Bydlinski) ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVaPartG §1
Rechtssatz: Aus der Verfassungsbestimmung des § 1 Abs 3 Satz PartG kann nicht gefolgert werden, daß die Entscheidung über Fragen der Parteimitgliedschaft, des Parteiausschlusses und der Parteidisziplin ausschließlich den hiefür nach den Statuten zuständigen Parteiorganen zukommt und einer Überprüfung durch die ordentlichen Gerichte entzogen ist (hier: FPÖ - Schiedsgericht erkennt auf Ausschluß). Entsc... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVaPartG §1
Rechtssatz: Die Erlassung einschränkender, nur für alle oder bestimmte Parteien geltender Rechtsvorschriften ist verboten, läßt aber die Geltung der allgemeinen Rechtsvorschriften, etwa jener des Privatrechts, auch für die politischen Parteien unberührt, selbst wenn ihre Tätigkeit hiedurch eingeschränkt werden sollte (hier: FPÖ - Schiedsgericht). Entscheidungstexte 6 ... mehr lesen...
Die klagende "Österreichische Volkspartei, Landesparteileitung Niederösterreich" behauptet, der Erstbeklagte Kurt W habe die Zweitbeklagte "Volkspartei- Wahlgemeinschaft M, Liste Kurt W" für die Gemeinderatswahl am 16. November 1975 in der Stadtgemeinde M gegrundet und dabei den wesentlichen Bestandteil des Namens der klagenden Partei ("Volkspartei") widerrechtlich verwendet. Er habe damit das Namensrecht der klagenden Partei verletzt, so daß die Beklagten schuldig seien, jede Verwend... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 AABGB §43 CPartGUWG §9 B1
Rechtssatz: Unbefugt ist jeder Gebrauch des Namens oder des wesentlichen Namensbestandteiles, der weder auf eigenem Recht beruht noch vom berechtigten Namensträger gestattet wurde. Dem Namensträger muss immer ein Interesse am Nichtgebrauch seines Namens durch wen immer dann zugebilligt werden, wenn - auch ohne direkte Verwechslungsgefahr - der Anschein ideeller oder wirtschaftlicher Beziehungen zwischen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26PartG §1ZPO §1 Af3
Rechtssatz: Eine politische Partei im Sinne des § 1 Abs 4 des Parteiengesetzes ( BGBl 1975 Nr 404 ) erlangt erst mit der Hinterlegung der Satzung Rechtspersönlichkeit. Entscheidungstexte 4 Ob 177/77 Entscheidungstext OGH 22.11.1977 4 Ob 177/77 ÖBl 1978/124 = SZ 50/152 1 Ob 663/79 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §26PartG §1ZPO §1 Af3
Rechtssatz: Einer Wahlpartei, auf die sich das Parteiengesetz nicht bezieht, kommen gemäß § 26 ABGB als einer "erlaubten Gesellschaft" grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie einer natürlichen Person zu. Wenn auch die Auffassungen über das Ausmaß der Rechtsfähigkeit einer Wahlpartei nicht einheitlich sind, so muß sie doch insoweit bejaht werden, als Ansprüche von ihr oder gegen sie erhoben werden, di... mehr lesen...