Norm
PartG §1Rechtssatz
Den Landesparteiorganisationen der ÖVP kommt Parteifähigkeit auch dann zu, wenn die "Mutterpartei" und ein Teil der selbständigen Unterorganisationen, nicht jedoch alle, vom Recht der Hinterlegung der Satzung Gebrauch gemacht haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0071150Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.12.2019