Entscheidungen zu § 75 Abs. 5 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-42 von 42

RS Vwgh 1991/9/24 91/11/0113

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §75 Abs5;VwGG §27;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991110113.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/16 90/11/0161

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 28. April 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 "mangels Verkehrszuverlässigkeit" die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend auf die Dauer von 9 Monaten, gerechnet ab Zustellung dieses Bescheides (das war der 9. Mai 1989), entzogen. Zugleich wurde ausgesprochen, daß gemäß § 64 Abs. 2 AVG 1950 einer allenfalls gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung die aufschiebende... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/11/0161

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §75 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Die Entziehungsbehörde ist an eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO gebunden. Daran vermag auch eine gegen diese Strafentscheidung erhobene Beschwerde an den VwGH nichts zu ändern. Sie hat... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

RS Vwgh 1989/7/4 89/11/0069

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs5;
Rechtssatz: Selbst ein unüberwindbares Hindernis, welches der Stellung des Devolutionsantrages unmittelbar vorangeht, steht der Geltendmachung der Entscheidungspflicht dann nicht im Wege, wenn schon vorher eine auf einem ausschließlichen Verschulden der Behörde beruhende Verzögerung vorlag (Hinweis E 10.6.1974, 0375/74, Vw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.1989

RS Vwgh 1989/7/4 89/11/0069

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs5;
Rechtssatz: Hat die Entziehungsbehörde ein Ermittlungsverfahren hinsichtlich einer Vorfrage (Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO) durchgeführt und ist ihr daraufhin die selbstständige Beurteilung dieser Vorfrage möglich, so darf sie nicht mehr bis zur rechtskräftigen Entscheidung dieser Vorfrage durch die zuständige Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.1989

RS Vwgh 1989/7/4 89/11/0069

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs5;
Rechtssatz: Es liegt kein Verschulden der Behörde im Sinne des § 73 Abs 2 AVG vor, wenn während des Entziehungsverfahrens weitere Strafanzeigen bekannt werden, deren Ausgang bei der Erledigung im Entziehungsverfahren zumindest mit zu berücksichtigen ist, und daher der Ausgang der betreffenden Verfahren abgewartet wird. Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.1989

RS Vwgh 1989/7/4 89/11/0069

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs5;
Rechtssatz: Das rechtliche Interesse an der raschen Beendigung des Entziehungsverfahrens ist auch dann gegeben, wenn die Partei mit ihrem (unerledigten) Rechtsmittel voraussehbar keinen Erfolg hat, sodass dieser Umstand bei Beurteilung der Frage, ob ausschließlich die Behörde ein Verschulden an der Verzögerung des ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.1989

RS Vwgh 1989/1/17 89/11/0005

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §75 Abs5;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0007 B 1. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Frist des § 27 VwGG von sechs Monaten findet auch in den Fällen Anwendung, in denen im Verwaltungsverfahren (wie im § 75 Abs 5 KFG 1967) für die Erledigung kürzere Fristen vorgesehen sind (Hinweis auf B 16.3.1982, 82/11/0081). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.01.1989

RS Vwgh 1988/3/1 88/11/0007

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §75 Abs5;VwGG §27;
Rechtssatz: Die Frist des § 27 VwGG von sechs Monaten findet auch in den Fällen Anwendung, in denen im Verwaltungsverfahren (wie im § 75 Abs 5 KFG 1967) für die Erledigung kürzere Fristen vorgesehen sind (Hinweis auf B 16.3.1982, 82/11/0081). Schlagworte Binnen 6 Monaten European Case ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.03.1988

RS Vwgh 1987/10/20 87/11/0130

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs5;KFG 1967 §76 Abs3;
Rechtssatz: Stützt sich der Antrag auf Wiederausfolgung des Führerscheines darauf, dass ein Mandatsbescheid, mit dem die Entziehung der Lenkerberechtigung angeordnet wurde, gem § 57 Abs 3 erster Satz AVG außer Kraft getreten sei, und war der Führerschein gem § 76 Abs 1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1987

RS Vwgh 1987/10/20 87/11/0130

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §1;AVG §57 Abs3;AVG §6 Abs1;AVG §73;KFG 1967 §75 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über ein Verlangen nach § 73 Abs 2 AVG handelt es sich um eine Zuständkeitsentscheidung. Diese hat bei Beurteilung der Frage, ob die Frist des § 75 Abs 5 KFG oder jene des § 73 Abs 2 AVG gilt, nicht nach der Aktenlage, sonder... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1987

RS Vwgh 1987/10/20 87/11/0130

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs5;
Rechtssatz: § 75 Abs 5 KFG 1957 ist auf einen Antrag gem § 57 Abs 3 zweiter Satz AVG 1950 anwendbar, wenn er sich unmittelbar auf einen die Entziehung aussprechenden Mandatsbescheid bezieht, unabhängig ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder nicht. European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1987

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