RS Vwgh 1987/10/20 87/11/0130

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Veröffentlicht am 20.10.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §57 Abs3;
AVG §73 Abs1;
AVG §73 Abs2;
KFG 1967 §75 Abs5;

Rechtssatz

§ 75 Abs 5 KFG 1957 ist auf einen Antrag gem § 57 Abs 3 zweiter Satz AVG 1950 anwendbar, wenn er sich unmittelbar auf einen die Entziehung aussprechenden Mandatsbescheid bezieht, unabhängig ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110130.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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