Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;KDV 1967 §4;KFG 1967 §134;StVO 1960 §20;StVO 1960 §38;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers ist die bel Beh an in Rechtskraft erwachsene Straferkenntnisse gebunden. Schlagworte Re... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;KDV 1967 §4;KFG 1967 §134;StVO 1960 §20;StVO 1960 §38;
Rechtssatz: Wurde ein Bewerber um eine Taxilenkerkonzession innerhalb der letzten 5 Jahre mehrmals rechtskräftig bestraft, weil er zweimal die Vorschrift über die zulässige Höchstgeschwindigkeit übertrat, das Rotlicht einer Ver... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 2. August 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 29. November 1987 um 5.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Kobernaußer Landesstraße bei km 28,4 im Ortschaftsbereich Rödt, Gemeindegebiet Neuhofen, in Richtung Lohnsburg gelenkt zu haben, ohne im Besitz der erforderlichen Lenkerberechtigung gewesen zu sein. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wurde der Besch während der letzten fünf Jahre vor Begehung einer Verwaltungsübertretung gem § 64 Abs 1 KFG fünfmal wegen einschlägiger Verstöße gegen das KFG bestraft und kommt es nach den Ausführungen zum Schuldspruch, so kommt als Schuldform allein Vorsatz in Betracht, und ist die Stra... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/02 AW 90/11/0073 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Entziehung der Lenkerberechtigung - Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß der Beschwerdeführer derzeit nicht verkehrszuverlässig ist (Übertretungen nach § 99 Abs 1 StVO - sog. Alkoholdelikte) und... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Oberösterreich erließ im Berufungswege gegenüber dem Beschwerdeführer den mit 29. Juni 1990 datierten Bescheid, dessen Schuldspruch nachstehenden Wortlaut hat: "Sie haben es als verantwortlicher Geschäftsführer und somit als satzungsmäßig zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Zulassungsbesitzer - A.Z.-Ges.m.b.H. bzw. A. und M.Z.-Ges.m.b.H. - des am 9. 2. 1989 um 15.35 Uhr in Linz, A7 Mühlkreis Autobahn, Richtungsfahrbahn Nord, km 7,2, gelenkten Kraftfah... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §134;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0165 2 Stammrechtssatz Dem Zulassungsbesitzer kommt gem § 103 Abs 1 KFG eine gem § 134 KFG verwaltungsstrafrechtlich sanktionierte Überwachungsfunktion zu. Er hat daher für eine gehörige Überwachung der Beladung der Fahrzeuge zu sorgen und - da es sich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 17. April 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es "als Verantwortlicher und somit als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers des Kfz mit dem Kennzeichen ... der ... KG. nach außen Berufener unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 11. 8. 1989, vom Arbeitnehmer am 18. 8. 1989 übernommen, bekanntzugeben, wer dieses Kfz am 20. 6. 1989 um 05.23 in Wien 10., A 23 Höh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134;KFG 1967 §135;VStG §44a litc;
Rechtssatz: § 135 KFG enthält keine Bestimmungen über die für Übertretungen dieses Gesetz zu verhängenden Strafen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990180133.X02 Im RIS seit 19.03.2001 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Mit den in gemeinsamer Ausfertigung ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 6. Oktober 1988 um 21.45 Uhr den dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer bestimmten Straße an einer bestimmten Straßenstelle in östliche Richtung gelenkt und 1. den Führerschein anläßlich der um 21.50 Uhr hinter einem bestimmten Haus durchgeführten Fahrzeug- und Lenkerkontrolle einem Organ der Straßenaufsicht auf Verlangen nicht ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5;KFG 1967 §134;StVO 1960 §52 lita Z2;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/03/0109
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990030108.X01 Im RIS sei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. März 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. Juni 1988 gegen 15.10 Uhr einen dem Probefahrtkennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher beschriebenen Ort gelenkt, wobei bei der Anhaltung festgestellt worden sei, daß 1) hinten am Kraftfahrzeug keine Kennzeichentafel angebracht gewesen sei und 2) der Beschwerdeführer den Probefahrtschein nicht mitgeführt habe. Er habe dadurch Verwal... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §102 Abs5 litc;KFG 1967 §134;VStG §19 idF 1978/117;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von S 300,-- überschreitet die Behörde nicht ihren Ermessensspielraum, weil eine derartige Strafe im Hinblick auf die Strafdrohung des § 134 Abs 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen den oben genannten Bescheid Beschwerde ohne Unterschrift eines Rechtsanwaltes und mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Gleichzeitig beantragte er "vorläufige Hemmung des Vollzuges bis zur Entscheidung". Dieser Aufschiebungsantrag ist unzulässig. Wie sich aus dem Zusammenhang des § 30 Abs. 1 und 2 VwGG ergibt, setzt ein zulässiger Aufschiebungsantrag eine zulässige Beschwerde voraus. Derzeit liegt aber infolge mehrerer Mängel noch kei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Zurückweisung - Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 - Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ohne Unterschrift eines Rechtsanwaltes und mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Gleichzeitig beantragte er " vorläufige Hemmung des Vollzuges bis zur Entscheidung " . Dieser Aufschiebungsantrag ist unzulässig... mehr lesen...
In den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsstrafverfahrens findet sich eine am 24. Oktober 1988 aufgenommene Strafverhandlungsschrift, aufgenommen unter Verwendung eines Formulars entsprechend dem Formular 26 der Verwaltungsformularverordnung 1985. In dem dem mündlich verkündeten Straferkenntnis gewidmeten Abschnitt nach § 44 a lit. a VStG 1950 wurde lediglich ausgefüllt "Übertr. KFG". Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung gegen das Straf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a lit a VStG mit " Übertr KFG " läßt keine als erwiesen angenommene Tat erkennen. Daran ändert auch eine in einer Ladung enthaltene Umschreibung der den Gegenstand des Verwaltungsstrafverfahrens bildenden Tat nichts. Schlagwort... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 90/03/0017 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/08 AW 90/10/0022 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung des Vorarlberger Landschaftsschutzgesetzes - Die Behörde kann auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Befristung der Lenkerberechtigung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung des Bf für die Gruppe B bis zu einem näher bestimmten Zeitpunkt befristet. Da der Bf auch nach Eintragung der Befristung jedenfalls bis zu dem genannten Zeitpunkt im Besitz der Lenkerberechtigung ist, wo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2680/80 B VS 25. Februar 1981 VwSlg 10381 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 Abs 2 VwGG 1965 bestehende... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. September 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 7. September 1988, zugestellt am 23. September 1988, binnen zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug in Wien 8, Florianigasse 2, abgestellt habe, sodaß es dort ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0113 1 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG ist hinsichtlich des Spruchteiles nach § 44 a lit b VStG eine weitere Untergliederung nicht notwendig; hinsichtlich des Spruchteiles nach § 44 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, "der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen (Aufforderung vom 23.3.1988, zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 7.4.1988) bekanntzugebe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG ist hinsichtlich des Spruchteiles nach § 44 a lit b VStG eine weitere Untergliederung nicht notwendig; hinsichtlich des Spruchteiles nach § 44 a lit c VStG zieht der Umstand, daß lediglich § 134 KFG (ohne Absatz... mehr lesen...
Auf Grund der Anzeige eines Beamten des Gendarmeriepostenkommandos Groß St. Florian vom 5. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 21. Dezember 1988 schuldig erkannt, am 27. Mai 1988 als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt zu haben, daß das Kfz im Hinblick auf die Beladung den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entsprach, zumal der bezeichnete Lkw mit Riesel beladen um 14.40 U... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §134;KFG 1967 §5 Abs1;
Rechtssatz: Dem Zulassungsbesitzer kommt gem § 103 Abs 1 KFG eine gem § 134 KFG verwaltungsstrafrechtlich sanktionierte Überwachungsfunktion zu. Er hat daher für eine gehörige Überwachung der Beladung der Fahrzeuge zu sorgen und - da es sich bei einer Übertretung des § 103 Abs 1 KFG um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt handelt (H... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §134;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Möglichkeit des Eintritts einer sich plötzlich ergebenden Verpflichtung zu einer geschäftlichen Besprechung für den Inhaber eines Unternehmens, wie es der Bf mit mehreren Fahrzeugen betreibt, ist grundsätzlich nicht derart außergewöhnlich, daß sie als unvorhersehbar be... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §134;
Rechtssatz: Zufolge des § 103 Abs 1 KFG kommt dem Zulassungsbesitzer über den Zustand des Fahrzeuges eine nach § 134 KFG verwaltungsstrafrechtlich sanktionierte Überwachungsfunktion zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988030180.X01 Im RIS seit 25.10.1989 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0354 E 22. März 1989 RS 4 Stammrechtssatz Zwar vermag die zB von einem Organ der (zuständigen) Beh aber auch zB die von einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigten Person erteilte Auskunft für das Vorliegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §4 Abs4;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §134;VStG §19;
Rechtssatz: Hat die Behörde wegen Übertretung des § 103 Abs 1 KFG iVm § 4 Abs 4 KDV gemäß § 134 KFG eine Geldstrafe von 500 Schilling (Ersatzarreststrafe 25 Stunden) verhängt und hat der Beschuldigte gar nicht behauptet, dass die verhängte Geldstrafe auf Grund seiner Einkommensverhältnisse und V... mehr lesen...