Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §134;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs 1 KFG ist streng zu ahnden (Hinweis E 12.10.1970, 1183/70). Es liegt daher kein Ermessenfehler der Behörde vor, wenn sie unter Berücksichtigung von mehreren, auf der g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Zwar vermag die zB von einem Organ der (zuständigen) Beh aber auch zB die von einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigten Person erteilte Auskunft für das Vorliegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums von Bedeutung sein (Hinweis E 13.6.1975, 1796/74, E 5.9.1978, 2787/77, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Müssen bei einem Kraftfahrzeuglenker auf Grund ihm bekannter Umstände Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigten Person entstehen, hat sich der Kraftfahrzeuglenker durch weitere Nachforschungen Kenntnis über die Rechtslage zu vers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967;StVO 1960; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1097/73 E 24. April 1974 RS 3 Stammrechtssatz Den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere zur Überwachung der zur Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften, bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswach... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §134;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Es liegt im Hinblick auf den Strafrahmen des § 134 KFG, der eine Geldstrafe bis zu S 30.000,-- vorsieht, kein Ermessensmißbrauch bei der Strafbemessung vor, wenn die Behörde über einen Beschuldigten, der über ein Nettoeinkommen von S 8.00... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Das Lenken eines Kfz ohne Berechtigung zählt zu den gröbsten Verstößen gegen das KFG. Ein Überschreiten des Ermessensspielraumes bei der Strafbemessung ist daher nicht zu erkennen, wenn über den Beschuldigten angesichts des erheblichen Unrechtsgehaltes von bereits drei einschlägigen Vorstrafen, sowie ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134;VStG §19;
Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 2 KFG weist keinen geringen Unrechtsgehalt auf. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Erschwerende und mildernde Umstände Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;KFG 1967;StVO 1960; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0247 E 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Geht aus dem in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheid der Landesregierung und des Landeshauptmannes betreffend Übertretungen der StVO und des KFG eindeutig hervor (aus
Spruch: , Fertigungsklausel ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Das Lenken eines Kfz ohne Berechtigung zählt zu den grobsten Verstößen gegen das Kraftfahrgesetz (Hinweis E 16.12.1987, 87/02/0173). Ein Überschreiten des Ermessensspielraumes bei der Strafbemessung ist daher nicht zu erkennen, wenn über den Beschuldigten - selbst wenn er im Zeitpunkt der Erlassung de... mehr lesen...
Index: StVO24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13aKFG 1967StGB §9StVO 1960 §5 Abs7StVO 1960 §97 Abs1VStG §5 Abs1VStG §5 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein Straßenaufsichtsorgan einem Ausländer eine unrichtige Belehrung über österreichische straßenpolizeiliche Rechtsvorschriften gibt, darf der Ausländer die Belehrung als dem zutreffend hinnehmen. Es ist... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VStG §5 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0064 E 23. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen. ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VStG §5 Abs2
Rechtssatz: Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020064.X03... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Baden sprach mit Straferkenntnis vom 13. März 1975 aus, der Beschwerdeführer habe am 17. Jänner 1975 um 16.05 Uhr auf der Bundesstraße 17 im Ortsgebiet von Guntramsdorf in Richtung Wien einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er 1) nicht im Besitze der hiefür erforderlichen Lenkerberechtigung gewesen sei und 2) das Fahrzeug infolge eines schadhaften Auspufftopfes übermäßigen Lärm verursacht habe. Dadurch habe der Beschwerdeführer Verwa... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Brigittenau, erkannte den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 14. Dezember 1971 schuldig, er habe am 29. September 1971 um 23,15 Uhr in Wien 20, W-Gasse, den Personenkraftwagen W nnn gelenkt und trotz Aufforderung die Vornahme des Alkotests verweigert, obwohl mit Recht habe vermutet werden können, daß er alkoholisiert gewesen sei. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 ... mehr lesen...
Index: StVO001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2 AVG §46 KFG 1967StVO 1960 VStG §44 Abs1 Z4VwRallg AVG § 45 heute AVG § 45 gültig ab 01.02.1991 AVG § 46 heute ... mehr lesen...