Mit Bescheid vom 5. August 1997 verfügte der Landeshauptmann von Kärnten gemäß § 115 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 109 Abs. 1 lit. b KFG 1967 die Entziehung der der mitbeteiligten Partei mit Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 28. Jänner 1988 erteilten Fahrschulbewilligung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, D, E, F und G für einen näher bestimmten Standort in S. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der von der mitbet... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §115 Abs2 lita;KFG 1967 §134 Abs1;
Rechtssatz: Die Ahndung von Verstößen gegen kraftfahrrechtliche Vorschriften durch Verhängung von Verwaltungsstrafen gemäß § 134 Abs 1 KFG hat mit der Frage, ob der Inhaber der Fahrschule (noch) vertrauenswürdig ist, insofern nichts zu tun, als die Begehung einzelner Verstöße die Vertrauenswürdigkeit nicht beeint... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §63b Abs3;KDV 1967 §64b Abs7;KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §115 Abs2 lita;
Rechtssatz: Zahlreiche erhebliche, insbesondere regelmäßig gesetzte Verstöße gegen die Vorschriften des KFG und der KDV über die Führung von Fahrschulen, insbesondere über die Ausbildung von Fahrschülern, können die Vertrauenswürdigkeit des Fahrschulinhabers erschüttern und - als letzte rechtli... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §115 Abs2 lita;
Rechtssatz: Verfehlungen wie etwa Unterlassung von Dämmerungsfahrten und Nachtfahrten bei vier Fahrschülern, Nichteinhalten des Grundsatzes EIN MOTORRAD EIN FAHRSCHÜLER bei der Platzausbildung, nicht sofortige vollständige Vorlage von Aufzeichnungen über die theoretische Ausbildung von Fahrschülern gegenüber der Behörde, Nichtmeldu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/24 91/11/0031 2
VwSlg 13493 A/1991 Stammrechtssatz Unter der Vertrauenswürdigkeit im Sinne des § 109 Abs 1 KFG ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verstehen, daß sich die Behörde im Hinblick auf die - aus dem Gesamtverhalten der betreffenden Person he... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §63b Abs3;KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §114 Abs7;KFG 1967 §115 Abs2 lita;KFG 1967 §115 Abs3;
Rechtssatz: Gelegentliche, nicht gravierende Verstöße gegen § 63b Abs 3 KDV werden regelmäßig von der die Fahrschule iSd § 114 Abs 7 KFG beaufsichtigenden Behörde zwar wahrzunehmen sein, jedoch nicht die Annahme der Vertrauensunwürdigkeit rechtfertigen. Diesfalls wird die Beh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Bewilligung zur Errichtung einer Fahrschule an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 109 Abs. 1 lit. h KFG 1967 versagt. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; er beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung. Die belan... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 lith;
Rechtssatz: Maßgebend für die Erfüllung der nach § 109 Abs 1 lit h KFG erforderlichen Praxiszeit sind ausschließlich die tatsächlich zurückgelegten Verwendungszeiten und nicht auch solche fiktiver Natur (hier: wie etwa Vorbereitungszeiten für Lehrstunden sowie Fortbildungszeiten; Hinweis E 17. 5. 1988, 87/11/0258). European Case La... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 117 Abs. 1 KFG 1967 wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit die Fahrlehrerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend macht und die kostenpflichtige Aufhebung des angefocht... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §117 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/30 95/11/0051 1 Stammrechtssatz Nicht nur ein unmittelbar bei der Ausübung der jeweiligen Lehrtätigkeit gesetztes Fehlverhalten kann zum Wegfall der Vertrauenswürdigkeit iSd § 109 Abs 1 lit b KFG führen. Dies kann vielmehr selbst die Folge eines außerberuflichen Fehlverhaltens sein, wie et... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 117 Abs. 1 iVm § 109 Abs. 1 lit. b KFG 1967 wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit die Fahrlehrerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, D und E entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend; er beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Die belangte Behörde h... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §117 Abs1;
Rechtssatz: Nicht nur ein unmittelbar bei der Ausübung der jeweiligen Lehrtätigkeit gesetztes Fehlverhalten kann zum Wegfall der Vertrauenswürdigkeit iSd § 109 Abs 1 lit b KFG führen. Dies kann vielmehr selbst die Folge eines außerberuflichen Fehlverhaltens sein, wie etwa der Begehung von Alkoholdelikten (Hinweis E 28.9.1993, 93/11/0101... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 117 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 Abs. 1 lit. b KFG 1967 dem Beschwerdeführer die Fahrlehrerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C und E entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt dessen kostenpfli... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §117 Abs1;
Rechtssatz: In einem Verfahren zur Entziehung der Fahrlenkerberechtigung gem § 117 Abs 1 KFG iVm § 109 Abs 1 lit b KFG hat außer Betracht zu bleiben, daß berufliche und damit existentielle Belange des Fahrlehrers schwerwiegend beeinträchtigt werden, wenn ihm die erforderliche Berechtigung entzogen wird. European ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/30 92/11/0247 3 Stammrechtssatz Auch eine einzige strafbare Handlung, die in auffallendem Gegensatz zu dem sonstigen jahrelangen Verhalten eines Fahrlehrers stehen mag, kann sein gesamtes Charakterbild so verändern, sodaß daraus folgt, daß die bis dahin nie in Zweifel gezogene Vertrauenswürdigkeit nicht mehr... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §117 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;
Rechtssatz: In einem Verfahren gem § 117 Abs 1 KFG iVm § 109 Abs 1 lit b KFG kann es nicht zugunsten des Bf ins Gewicht fallen, daß er das Alkoholdelikt nicht in Ausübung seines Fahrlehrerberufes begangen hat, weil sich die Vertrauenswürdigkeit iSd § 109 Abs 1 lit b auch durch Verhaltensweisen im privaten Lebensbe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §117 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;
Rechtssatz: Die Vertrauenswürdigkeit iSd § 109 Abs 1 lit b KFG ist mit der Begehung eines Alkoholdeliktes nicht mehr gegeben, da derartige Verwaltungsübertretungen zu den schwerstwiegenden Übertretungen im Straßenverkehr zählen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66;
Rechtssatz: Daß bereits eine einzige Straftat die bis dahin bestandene Vertrauenswürdigkeit in Wegfall bringen kann, hat bei Alkoholdelikten in Ansehung der höheren Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit iSd § 109 Abs 1 lit b KFG als an die Verkehrszuverlässigkeit iSd § 66 KFG, die bei Begehung eines Alkoholdeliktes ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 23. September 1992 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 116 Abs. 5 KFG 1967 die Fahrschullehrerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B und gemäß § 117 Abs. 1 KFG 1967 die Fahrlehrerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und C entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes d... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;
Rechtssatz: Auch eine einzige strafbare Handlung, die in auffallendem Gegensatz zu dem sonstigen jahrelangen Verhalten eines Fahrlehrers stehen mag, kann sein gesamtes Charakterbild so verändern, sodaß daraus folgt, daß die bis dahin nie in Zweifel gezogene Vertrauenswürdigkeit nicht mehr vorhanden ist (Hinweis E 23.5.1984, 83/11/0168). ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;StGB §201;StGB §202 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf, welcher sowohl Fahrlehrer als auch Fahrschullehrer ist, hat im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit Tathandlungen iSd § 201 und § 202 Abs 1 StGB gesetzt. Diese strafbaren Verhalten sind derart schwerwiegend, daß sie die negative Einstelllung des Bf zu den vom Gesetz geschützten Wer... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §116 Abs1;KFG 1967 §116 Abs5;KFG 1967 §117 Abs1;
Rechtssatz: Die Vertrauenswürdigkeit iSd § 109 Abs 1 lit b KFG ist sowohl in Ansehung der Fahrschullehrerberechtigung als auch der Fahrlehrerberechtigung Erteilungsvoraussetzung (§ 116 Abs 1 01ter Satz bzw § 117 Abs 1 01ter Satz KFG). Ihr Wegfall hat daher zur Entziehung dieser Berechtigungen nach §... mehr lesen...
Mit Antrag vom 31. Dezember 1991 begehrte der Beschwerdeführer bei der Erstbehörde, dem Landeshauptmann von Salzburg, die Erteilung einer Fahrschulbewilligung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B. Hinsichtlich der Erteilungsvoraussetzung nach § 109 Abs. 1 lit. h KFG 1967 suchte er um Dispens an. Mit Bescheid des Landeshauptmannes vom 9. Jänner 1992 wurden der Antrag auf Erteilung einer Dispens und der Antrag auf Erteilung der Fahrschulbewilligung abgewiesen. Mit dem angefoch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs1;KFG 1967 §109 Abs1 lith idF 1988/375;KFGNov 12te;
Rechtssatz: Im Verfahren zur Erteilung einer Fahrschulbewilligung ist eine förmliche Befreiung vom Erfordernis des § 109 Abs 1 lit h KFG mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich. § 109 Abs 4 KFG sieht lediglich Praxisersatzformen vor. Bei Erlassung eines Bescheides gem § 10... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer betreiben seit 27. August 1984 eine Fahrschule mit den Standorten in M. und B. in der Form einer (atypisch) stillen Gesellschaft. Mit notarieller Vereinbarung vom 30. Juli 1984 wurden von dem die Fahrschule bis dahin betreibenden LK die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und der Firmenwert der Fahrschule auf UK (Erstbeschwerdeführer) übertragen, nachdem dieser im Jahre 1984 von LK adoptiert worden war. Zweck dieser Adoption ist es nach der unwiderspr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;KFG 1967 §109 Abs1;KFG 1967 §109 Abs2;KFG 1967 §109 Abs5;
Rechtssatz: AusfzF, warum die Abgabenbehörde eine AfA vom Firmenwert einer Fahrschule nicht anerkannt hat. (Der vormalige Fahrschulinhaber adoptierte den nunmehrigen Fahrschulinhaber und Bf, wodurch er es diesem erst ermöglichte, die Fa... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 1. September 1967 eine Fahrlehrerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C und F erteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 28. November 1991 wurde ihm diese Berechtigung gemäß § 117 Abs. 1 KFG 1967 entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Gemäß § 117 Abs.... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §109 Abs1 litg;KFG 1967 §117 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;
Rechtssatz: Das Kraftfahrgesetz bietet keinen Anhaltspunkt für die Annahme, die Erteilung einer Fahrlehrerberechtigung setze eine andere ("qualifiziertere") geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen voraus als § 64 Abs 2 KFG für die Erteilung einer Lenkerberechtigung. Demen... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litg;KFG 1967 §116 Abs5 lita;KFG 1967 §117 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhang des § 117 Abs 1 mit § 109 Abs 1 lit g KFG ist abzuleiten, daß eine Fahrlehrerberechtigung den Besitz der entsprechenden Lenkerberechtigung voraussetzt und daher die Entziehung einer Lenkerberechtigung zwangsläufig die Entziehung der entsprechend... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 9. August 1991 wurde dem Beschwerdeführer die ihm erteilte Fahrschulbewilligung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C und E im Standort W, gemäß § 115 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 109 Abs. 1 lit. b KFG 1967 entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die belangte Behö... mehr lesen...