1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 14. Juni 2022 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe am 9. August 2021 um 15:13 Uhr an einer näher bezeichneten Stelle auf der A 5 in Fahrtrichtung Brünn mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug 1. die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten, indem er mit 186 km/h gefahren sei, wobei die in Betracht kommende Messtoleranz bereits abgezogen worden sei, 2. den Führerschein ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 25. März 2019 wurde dem Revisionswerber - soweit in diesem Verfahren relevant - zur Last gelegt, er habe am 6. Jänner 2019 zu einem näher genannten Zeitpunkt an einem näher bestimmten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf Verlangen eines Polizeibeamten die zumutbare Mitwirkung an einer technischen Fahrzeugkontrolle verweigert, indem er trotz mehrmaliger Aufforderung die Öffnung der Motorhaube ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs11 KFG 1967 § 102 heute KFG 1967 § 102 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 KFG 1967 § 102 gültig von 21.04.2023 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2023 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4 KFG 1967 §102 Abs11 KFG 1967 §98a VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 13... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4 KFG 1967 §102 Abs10 KFG 1967 §102 Abs11 KFG 1967 §98a Abs1 VwGG §34 Abs1VwRallg B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, insgesamt fünf Verwaltungsübertretungen begangen zu haben. Hinsichtlich einer weiteren Verwaltungsübertretung wurde das erstinstanzliche Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Gegenstand dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind lediglich die im Spruch: des angefochtenen Bescheides mit den Ziffern 1) bis 3) bezeichneten Übertretungen (nac... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10;KFG 1967 §102 Abs11;
Rechtssatz: Die Notwendigkeit des Entladens des Kofferraums, um die unter dem Ladegut befindliche Warneinrichtung vorweisen zu können, hebt die Verpflichtung des Kraftfahrzeuglenkers zum Vorweisen dieser Einrichtung nach dem Wortlaut des § 102 Abs 11 KFG nicht auf. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Mit zwei gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 (§ 24 VStG 1950) ergangenen, hinsichtlich der Strafzumessung und der Kostenentscheidung vollinhaltlich bestätigenden, in der Schuldfrage jedoch abändernden Berufungsbescheiden wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: Mit zwei gemäß Paragraph 66, Absatz 4, AVG 1950 (Paragraph 24, VStG 1950) ergangenen, hinsichtlich der Strafzumessung und der Kostenentscheidung vollinhaltlich bestätigenden, in der Schuldfrage jedoch abändernden Berufung... mehr lesen...
Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs11 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/18/0112
Rechtssatz: Der Nebensatz in § 102 Abs 11 KFG 1967: "...sofern dies zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Vorschriften auf Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderlich ist" bezieht sich nicht auf den Zweck des Verlangens, son... mehr lesen...
Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10KFG 1967 §102 Abs11KFG 1967 §58 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/18/0112
Rechtssatz: Das Verbandzeug und die Warneinrichtung - in § 102 Abs 10 KFG 1967 als vom Lenker mitzuführend genannt -, fallen nicht unter den Begriff der Teile und Ausrüstungsgegenstände des § 58 Abs 1 legcit, vielmehr ... mehr lesen...